Fall Babelsberg : DFB-Bundesgericht bestraft Cottbus
Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Energie Cottbus wegen zweier Fälle unsportlichen und diskriminierenden Verhaltens seiner Anhänger – unter anderem rechtsradikale Sprechchöre und Gesten – zu einer Geldstrafe von 7000 Euro verurteilt. Davon könne der FC Energie bis zu 3000 Euro für präventive Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Rassismus verwenden, teilte der DFB am Dienstag mit. „Der DFB fährt eine klare Linie gegen rassistische und rechtsradikale Umtriebe. Für solche Verhaltensweisen ist in unserem Fußball kein Platz“, sagte Achim Späth, der als Vorsitzender des DFB-Bundesgerichtes die Verhandlung leitete. Der Verein habe dem Urteil, das sich auf Vorfälle im Regionalliga-Spiel der Cottbuser in Babelsberg am 28. April 2017 bezieht, zugestimmt.
Vorausgegangen war eine umstrittene Verfahrenseinstellung durch das Verbandsgericht des Nordostdeutschen Fußball-Verbands (NOVF), gegen die der DFB-Kontrollausschuss Revision eingelegt hatte. Dieser gab das Bundesgericht nun statt und verhängte zudem eine Strafe – so, wie es das NOFV-Sportgericht erstinstanzlich getan hatte. Der SV Babelsberg war ebenfalls zu einer Geldstrafe von 7000 Euro verurteilt worden, wehrt sich aber gegen das Urteil, weil es neben dem Abbrennen von Pyrotechnik auch die „Nazischweine raus“-Rufe anführt, mit denen die Babelsberger Fans auf die Cottbuser reagiert hatten.