Keine Aussage vor Gericht : Die Ladung des Genossen Netzer

Der Eidgenosse Günter Netzer ziert sich vor einer Aussage beim Sommermärchen-Prozess in Frankfurt. Ihn schützen Schweizer Pass und Aufenthaltsort. Es sei denn, Netzer zöge es in die Heimat, zur EM.
Ist ja bald wieder Europameisterschaft. Dringend Zeit also, auf die Taten der Helden von einst zu schauen. Für Gemeinsamkeiten braucht es keine familiäre Bande.
Widmen wir uns also dem Europameister-Jahrgang 1972. Paul Breitner hatte die Mao-Bibel auf dem Nachttisch, klar, aber wer Ramba sagt, muss auch Zamba sagen. Kommen wir vom Genossen zum Eidgenossen, kommen wir zu Günter Netzer, dem Mann mit dem Doppelpass.
Demnächst steht ein Jubiläum an: zehn Jahre Rotes Büchlein mit weißem Kreuz, zehn Jahre Schweizer Staatsbürgerschaft. Nun gibt es eine Strafkammer am Landgericht, die großes Interesse hat, Netzer zu Wort kommen zu lassen.
Doch Netzer hat kein Interesse, seinen Beitrag zum „Sommermärchen“ vor Gericht zu bezeugen. Also bleibt er in seinem Reduit. Sein gutes Recht in der Schweiz. In Deutschland hätte er die Pflicht, vor Gericht zu erscheinen.
Die Tiefe des Raumes wird ein bisschen enger. Denn nun gibt es in Frankfurt eine Strafkammer, die darauf achten wird, ob Netzer einen EM-Besuch in der alten Heimat plant. Als die Vorsitzende Richterin sich in dieser Woche laut fragte, ob man ihn womöglich beim „Sommermärchen 2.0“ laden könnte, klang es fast wie eine Drohung. Oder eine Warnung.