FAZ+Urheberrecht :
Künstler in der KI-Falle

Lesezeit: 8 Min.
Diese Variante der „Venus“ von Sandro Botticelli wurde offenbar 1985 von Andy Warhol auf einem Amiga-Computer gemalt.
Wo Maschinen lernen, Bilder zu malen und Texte zu verfassen, stößt das Urheberrecht an seine Grenzen. Künstler wehren sich nun gegen die automatisierte Verwertung ihrer Werke.
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Die Zukunft generativer KI mag in den Büros von Start-ups und Tech-Giganten entstehen. Sie entscheidet sich aber auch vor Gericht. Denn all die Künstlichen Intelligenzen, die auf menschlichen Befehl hin Texte schreiben, Bilder malen und Lieder komponieren, fußen auf den Werken von Menschen: Sie haben Texte, Bilder und Lieder aus dem Internet gesaugt, um mit denen zu lernen, selbst Neues zu generieren. Die menschlichen Urheber dieser Werke wurden dafür weder entlohnt, noch konnten sie dem widersprechen, dass ihre Schöpfungen zu Trainingsmaterial für die Maschinen werden. Gegen diese Praxis wehren sie sich jetzt. Sie wollen die Macher der KIs juristisch belangen, während Juristen sich die Frage stellen, ob die Grundprinzipien des Urheberrechts dieser neuen Welt noch gewachsen sind.

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