Fixierungen oder Medikation : Wie Psychiatrien Zwang reduzieren können
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Es ist einer der ethischen Grenzbereiche der Medizin: In Ausnahmesituationen werden Menschen gegen ihren Willen behandelt – es können Arzneimittel verabreicht, die Patienten fixiert oder in Kliniken untergebracht werden. Zahlreiche Gerichte haben sich hiermit befasst, und auch das Bundesverfassungsgericht hat enge Grenzen gezogen. So hat es 2018 die Parlamente in Bayern und Baden-Württemberg beauftragt, gesetzlich zu regeln, dass Fixierungen im Allgemeinen von Richtern beschlossen werden müssen. Zwangsmaßnahmen sind höchstens bei Selbst- oder Fremdgefährdung erlaubt, bei der deutlicher gesundheitlicher Schaden droht. Zudem müssen sie angemessen sein und dürfen nur als letztes Mittel dienen.
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