Einspruch Exklusiv : Sachsens Landtag basiert auf einem verfassungswidrigen Wahlrecht

Am Dienstag hat sich der Landtag in Dresden konstituiert – mit Abgeordneten der Linkspartei, die über die Grundmandatsklausel ins Parlament kamen. Das verstößt gegen die Gleichheit der Wahl.
Das sächsische Landtagswahlgesetz stößt an zwei Stellen auf verfassungsrechtliche Bedenken. Die Landtagswahl vom 1. September 2024 hat das vor Augen geführt. Zum einen ist es problematisch, dass Listenbewerbern der Linkspartei trotz Verfehlen der Sperrklausel über die Grundmandatsklausel Sitze zugeteilt wurden. Zum anderen ist es nicht tragbar, das Mandat des gewählten Direktbewerbers der Freien Wähler mit einem Listenbewerber seiner Partei nachzubesetzen, sollte dieser – wie zunächst erwogen – auf sein Mandat verzichten. Beides sind Durchbrechungen der Fünfprozentklausel, die mit dem Grundsatz der Gleichheit der Wahl unvereinbar sind. Der Landesgesetzgeber sollte die neue Wahlperiode nutzen, die Schwachstellen zu beseitigen.
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