Unternehmenspflichten : EU verpflichtet Arbeitgeber bei KI-Einsatz zu Fortbildungen

In mehreren Stufen werden in der EU künftig Vorgaben für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) gültig. Bereits in wenigen Tagen, ab dem 2. Februar 2025, zündet die erste Stufe der KI-Verordnung – mit neuen Pflichten für Unternehmen und Behörden.
Anbieter, Betreiber und Unternehmen, deren Mitarbeiter KI beruflich einsetzen, müssen ab dem 2. Februar sicherstellen, dass ihr Personal über ausreichende KI-Kompetenz verfügt. Wer sich also bei der Arbeit von ChatGPT und Co. helfen lässt, muss ein grundlegendes Verständnis für die Arbeitsweise und Wirkung der Maschine haben. Chancen und Risiken sind zu kennen und abzuwägen – und Arbeitgeber sind in der Pflicht, ihre Mitarbeiter weiterzubilden.
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