Die Verurteilung führt automatisch zur Nichtwählbarkeit der Vorsitzenden des Rassemblement National. Außer ihr wurden acht weitere Europaabgeordnete für schuldig befunden. Ob dies mit „vorläufiger Vollstreckung“ und damit unmittelbar erfolgen wird, bleibt abzuwarten.
In dem Prozess, der zwei Monate dauerte, hatte Le Pen von Beginn an erklärt, sich keiner Schuld bewusst zu sein. Auslöser der Ermittlungen war ein Organigramm der Partei, in dem Assistenten von EU-Parlamentariern auf Posten aufgeführt waren, die mit ihrem offiziellen Job nicht vereinbar waren. Die französische Staatsanwaltschaft wirft Le Pen vor, das bereits von ihrem Vater Jean-Marie Le Pen angelegte „System“ aufgebaut zu haben, um die Gehälter der Parlamentsassistenten zur Sanierung der maroden Parteifinanzen zu nutzen.
Mehr zum Urteil lesen Sie hier: https://lnkd.in/eBDBxB57