Berlin hat das bundesweite Verfahren zur Austragung des Deutschen Computerspielpreises 2025 (DCP) gewonnen. Die Entscheidung steht nach Beendigung eines Interessensbekundungsverfahrens fest, an dem sich alle Bundesländer beteiligen konnten. Ausrichter des DCP sind der game – Verband der deutschen Games-Branche e.V. und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Die Preisverleihung 2025 wird vom Medienboard Berlin-Brandenburg gefördert: https://lnkd.in/dcV6D3TN
Beitrag von Der Deutsche Computerspielpreis | Der DCP
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Zwei neue Regionen werden Smart.Regions und werden GEBÜHRENFREI. Gebührenfrei und Konsequent: 1. Rechtsicherheit durch Nachweis 2. wir denken in einer digitalen Zahlart des Gutscheins in der Region mit Einbindung in Terminals und Web 3. Einbindung in Sport und Events
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Was hat die EM mit Fördermitteln für F+E gemeinsam? Bei beiden Disziplinen sind europäische Länder beteiligt! Beim Fußball müssen sich die teilnehmenden Länder durch Spiele qualifizieren, um dann an der EM teilnehmen zu können. Bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten müssen Anträge eingereicht werden und dann entscheidet ein Gutachterausschuss, welches die besten Projekte sind und wer an dem Programm teilnehmen darf. Während beim Fußball dann alle Länder gegeneinander spielen, arbeiten dann die auserwählten Unternehmen und Forschungseinrichtungen zusammen. Europäische Förderprogramme bei F+E Projekten sind z.B. Horizont und ZIM. Bei europäischen Kooperationsprojekten sind die Förderungen prozentual in der Regel etwas höher, als bei nationalen Projekten, was sie interessant macht. Eine Übersicht, über wichtige Forschungsprogramme finden Sie auch auf unserer Website unter: https://lnkd.in/d2sdf58U Seien Sie Europäisch! #knowhowmanufaktur #steuerlicheforschungsfoerderung #zim #fördermittelberatung #sff #forschungsförderung #Horizonts #forschungundentwicklung #europäischeförderprogramme
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⚽ Endgültiger Abschluss des Verfahrens: Nachdem die am Verfahren beteiligten Unternehmen die Gelegenheit hatten, zur vorläufigen Bewertung des Amtes Stellung zu nehmen, billigt das Bundeskartellamt nun das Vermarktungsmodell der #DFL und damit die Vergabe der Medienrechte an den Spielen der #Bundesliga und der 2. Bundesliga ab der Saison 2025/26. 🔹 Mit dem Verfahrensabschluss sind jetzt die wesentlichen kartellrechtlichen Leitplanken für die anstehende Vergabe der Medienrechte gesetzt. 🔹 Für sämtliche Bundesligaspiele ist eine zeitnahe Highlight-Berichterstattung im frei-empfangbaren Fernsehen vorgesehen. 🔹 Für die Vergabe der Live-Rechte wird sichergestellt, dass die Auktion wichtige wettbewerbliche Elemente enthält, so dass auch weniger finanzkräftige Interessenten eine Chance auf einen Rechteerwerb haben ➡ PM: https://lnkd.in/emJUuJAM
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Prof. Dr. Clemens Weidemann von Melchers bespricht im neuen Heft 2 der ZfWG (S. 178 ff.) das Urteil des OLG Karlsruhe vom 19.12.2023 – 19 U 48/23, an dem ich als Prozessbevollmächtigter des Klägers mitwirken durfte. Die Beklagte wurde von Redeker, Sellner Dahs vertreten. Rechtsanwalt Weidemann ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Lehrbeauftragter für Umweltrecht an der Universität Würzburg und wurde 2004 vom Freistaat Bayern zum Honorarprofessor ernannt. Seine Kernhypothese lautet, dass das Internetverbot in § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 nicht auf Sportwetten anwendbar sei: "Die Veranstaltung von Sportwetten ist im GlüStV 2012 speziell und damit vorrangig geregelt. Maßgebliche Verbotsregelung ist § 10 a Abs. 2 GlüStV 2012. Danach dürfen Sportwetten nur mit einer Konzession gem. § 4a bis d GlüStV 2012 veranstaltet werden. Dieser Erlaubnisvorbehalt verdrängt die allgemeinen, die Veranstaltung von (anderen) Glücksspielen betreffenden Regelungen in § 4 GlüStV 2012." (S. 179) Die Aussage im englischen Summary "A final clarification of the legal situation by the Federal Court of Justice is still pending" ist nach Redaktionsschluss durch den jüngsten BGH-Beschluss vom 22.03.2024 -- I ZR 88/23 zeitlich überholt worden. Dies betrifft auch eine mögliche EuGH-Vorlage, die der BGH bisher nicht sieht: "Es spricht viel dafür, dass der BGH die Vereinbarkeit dieser Verwaltungsrechtsprechung zu den Rechtsfolgen der normativen Ausgestaltung und/oder praktischen Umsetzung des Konzessionsverfahrens mit dem Unionsrecht in den anhängigen Revisionsverfahren nicht ohne erneute EuGH-Vorlage bestätigen könnte." (S. 180) Trotzdem ein interessantes und diskussionswürdiges Argument, auch es spät vorgetragen wird. Das "Kreuz der Entscheidung" führt eben in der realen Welt der Justiz irgendwann zum Abbruch des Diskurses.
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Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien bei Freistaat Bayern
1. Lesung zur Änderung des Mediengesetzes: Im Fokus stehen die Regionalfenster, die Neuregelung, dass der Gesetzgeber zu entscheiden hat, wie lange der UKW-Verbreitungsweg aufrecht erhalten werden soll (die Bayerische Landeszentrale für neue Medien hat den Weg bis 2035 ebenfalls vorgezeichnet) und die Erneuerung der Lokal-TV-Förderung. Alles wichtig für die Medienvielfalt und den Medienstandort Bayern!
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Veranstaltungen im Bereich der Kunst und Kultur, aber auch auf dem Gebiet der Wissenschaft, der Bildung, des Sports oder der Unterhaltung werden zunehmend nicht nur in Präsenz, sondern auch über das Internet angeboten. Dabei sind die Angebotsformen vielfältig. Teilweise werden Live-Veranstaltungen parallel in Echtzeit digital übertragen, teilweise ersetzt die Live-Übertragung die persönliche Teilnahme vor Ort sogar vollständig und vielfach werden Live-Mitschnitte oder vorproduzierte Aufzeichnungen entsprechender Veranstaltungen digitaler zum Auf- und Abruf via Streaming oder Download zur Verfügung gestellt. Das BMF hat nun in seinem Schreiben vom 29.4.2024 zur umsatzsteuerlichen Behandlung Stellung genommen 👉 https://lnkd.in/e9TZqkwa #steuerrecht #steuerberatung #onlineveranstaltung #umsatzsteuer #digitalisierung #streaming
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Gestern finalisiert, heute veröffentlicht: Mein Gutachten für den BREKO Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. zu den gesetzgeberischen Möglichkeiten, die wettbewerbskonforme Kupfer-Glasfaser-Migration zu fördern. Danke an Dr. Stephan Albers, Benedikt Kind, Sven Knapp, Lorenz Vossen, Matthias Schuchard, Daniel Seufert und den Rest des Teams für die spannende, schnelle und angenehme Zusammenarbeit! Und allen anderen: viel Spaß bei der Lektüre :-) #Telekommunikationsrecht #TeamTKRecht
Heute wurde das von Andreas Neumann verfasste Gutachten über "Gesetzgeberische Spielräume zur Förderung einer wettbewerbskonformen Kupfer-Glasfaser-Migration" veröffentlicht, das IRNIK im Auftrag des BREKO Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. erstattet hat. Das Gutachten untersucht die unions- und verfassungsrechtlichen Spielräume des Gesetzgebers, um durch Ergänzungen des TKG eine wettbewerbskonforme Migration von den Kupfernetzen auf neue Glasfaserinfrastrukturen zu fördern. https://lnkd.in/eYCgk2tj
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Unsere ONE8Y-Database zündet die nächste Stufe: ab sofort veredeln wir unsere bevölkerungsrepräsentativen Marktforschungszahlen mit hauseigener KI-gesteuerter Medienanalyse. Und gibt es einen besseren Anlass, als hierfür das UEFA EURO 2024 EM-Finale zu nutzen? Direkt nach Schlusspfiff haben wir die fußballinteressierte Bevölkerung zur Wahrnehmung der UEFA Sponsoren befragt und zeitgleich unsere KI den deutschen TV-Stream auswerten lassen. Das Ergebnis kann sich sehen lassen. Zum ersten Mal erhalten wir direkt im Day-after ein umfängliches Bild der Sponsoring-Analyse aus Markt- und Medienforschung. Für unsere User der ONE8Y Database direkt abrufbar. Schneller geht wirklich nicht. Unsere Analyse zur Sichtbarkeit der Bandensponsoren im EM-Finale der UEFA EURO 2024 hat spannende Ergebnisse geliefert. Die Top-3 UEFA Partner, die im Endspiel für die deutschen TV-Zuschauer zu sehen waren: Booking.com, AliExpress und Betano. Booking.com war insgesamt über 11 Minuten während des Spiels im TV-Bild zu sehen. Die spannende Frage lautet nun: erzielt Booking.com dadurch die höchsten ungestützten / gestützten Erinnerungswerte? Oder haben die anderen UEFA Sponsoren, mit weniger Sendedruck, es in die Köpfe der Zielgruppe geschafft? Stichwort: #Creativity - Wir lösen das in unserer Database mit weit über 100 Statistiken zur EM auf: www.one8y-db.com Lidl International STRAUSS Hisense Europe Bitburger Braugruppe BYD EUROPE ERGO Group AG Deutsche Telekom Deutsche Bahn WIESENHOF Geflügel-Kontor GmbH Atos Antom vivo Coca-Cola Europacific Partners #MarktforschungMeetsMedienforschung
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Lieber Andreas Neumann, lieber breko, ein Gesetzesvorschlag, der die Zugangsnachfrager auf dem Telekom Kupfer-Netz zwingt, in ein Monopol eines alternativen Ausbauers zu migrieren, sollte bitte die Interessen des Zugangsnachfragers berücksichtigen. Die bundesweiten Zugangsnachfrager sorgen für den Wettbewerb beim Endkunden, der zwischen verschiedenen Angeboten wählen kann – bislang lehnt der breko meines Wissens nachfragegerechte Zugangsleistungen ab, die dem Nachfrager eine größere technische Innovation und Wertschöpfung erlauben, also insbesondere Zugänge zur passiven Infrastruktur wie Glasfaser-TAL Zugang für den Privatkundenmarkt. breko setzt sich allein für ein Bitstromangebot ein. Ebenso lehnt der breko meines Wissens einen Schiedsrichter ab, wenn der Nachfrager mit dem alternativen Netzbetreiber sich nicht über die technischen oder kommerziellen Bedingungen einig wird. Länder mit hohem Glasfaseranteil und die dortigen Anbieter bieten dem Nachfrager fairen Zugang an – bspw. das 4 Faser Modell in der Schweiz oder das IRU-Modell in Frankreich, bei dem das Anschlussnetz im gemeinsamen Eigentum gebaut wird. In Deutschland ist hingegen der Preis für den Zugang der alles entscheidende Baustein in den Verhandlungen, den bislang der Anbieter mehr oder weniger allein bestimmen kann. BNetzA schreibt zu Recht: „Der Wettbewerb durch alternative Anschlussnetze ist um so nachhaltiger, je größer die Wertschöpfung des einzelnen Netzbetreibers ist. Diese ist beim Zugang zu baulichen Anlagen erheblich höher als bei den Bitstrom- oder Resale-Angeboten“, BK3-22/005, s. 21. In Deutschland bietet Deutsche Telekom bislang nur Bitstrom als Zugang an, ebenso die meisten alternative Netzbetreiber. Lieber breko, lasst uns hier für Wettbewerbsbedingungen für Zugangsnachfrager kämpfen, dann werden Zugangsnachfrager freiwillig vom Kupfernetz auf alternative Glasfaserinfrastrukturen wechseln – dann braucht es keine Gesetze für eine Zwangsmigration von einem Monopol auf ein anderes Monopol. 1&1 und DNS machen hierfür in Deutschland mit dem Piloten im Gigabitforum der BNetzA den Anfang, mit Unterstützung der BNetzA und des wik – der erste Pilot für eine Kupfer Glas Migration, bei dem der alternative Anbieter dem Zugangsnachfrager eine Glasfaser-TAL und damit eine höhere Wertschöpfung sowie wesentlich höhere Innovationmöglichkeit anbietet.
Heute wurde das von Andreas Neumann verfasste Gutachten über "Gesetzgeberische Spielräume zur Förderung einer wettbewerbskonformen Kupfer-Glasfaser-Migration" veröffentlicht, das IRNIK im Auftrag des BREKO Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. erstattet hat. Das Gutachten untersucht die unions- und verfassungsrechtlichen Spielräume des Gesetzgebers, um durch Ergänzungen des TKG eine wettbewerbskonforme Migration von den Kupfernetzen auf neue Glasfaserinfrastrukturen zu fördern. https://lnkd.in/eYCgk2tj
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Online-Marketingmanager bei DJE Kapital AG | Social Media Marketing | B2B Marketing | Finanzdienstleitung | Fonds | Vermögensverwaltung
❇️Fondsgipfel-Akademie verlängert bis 16.07.2024❇️ Vertiefen Sie Ihr Finanzwissen mit der Sommer-Ausgabe der FGA. Die 12 spannenden Referate stehen Ihnen noch bis kommenden Dienstag zur Verfügung. 👉 Kapitalmarktupdate 👉 KI im Fokus 👉 Social Media für Finance Professionals … und vieles mehr #Finanzbildung #Finanzwissen #Fonds
✋🏻 Wertvolle Zeit mit der Familie, mit Freunden, das Finale der Fußball-EM, wichtige #Finanzbildung mit der Sommer-Ausgabe der FGA … alles beginnt mit F 😉 … und alles ist für Sie an diesem Wochenende möglich. Denn die 12 Referate stehen Ihnen noch bis kommenden Dienstag zur Bearbeitung zur Verfügung. ▶️ Alle Referate sind sehr interessant, aber aufgrund der aktuellen Nachrichtenlage zum Wahlkampf in den USA ist der Beitrag von Markus Koch (Makro US) quasi ein Muss! 😍 SQUAD Fonds, Shareholder Value Management AG, DJE Kapital AG, e-fundresearch.com, MLP School of Financial Education (SoFE), Oliver Morath, Philipp Proemm, Simon Weiler, Carolin Gellert, Birgit Wagner, Lena Jost, Carsten Baukus, Endrit Cela #FGA24 #Fondsgipfel #fondsgipfelakademie #CFP #Börse #fonds #finanzbildung #finanzbildungsawards #financialplanning #finanzplanung
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Die Hauptstadt hat das bundesweite Verfahren zur Austragung der Preisverleihung gewonnen und wir freuen uns sehr, zusammen mit unseren Partnern in Berlin, die Strahlkraft des Events weiter zu stärken.