Studierende der TH Köln im Studiengang Versicherungswissenschaft hatten heute die Gelegenheit, im Rahmen einer Exkursion unser Mitgliedsunternehmen Covestro in Leverkusen zu besuchen. Dieses ist die Fortführung der jährlich durch den GVNW organisierten Exkursionsreihe für die Studierenden am IVW – Institut der TH Köln. Frank Bär und sein Team gaben den Studierenden spannende Einblicke in das Berufsbild des Risiko- und Versicherungsmanagers am Beispiel der Covestro AG. In Workshops konnten sich die Studierenden u.a. zu den Sparten Cyber, Marine und Sach Versicherungen gezielt mit dem Insurance Team der Covestro AG austauschen und einen Eindruck einer eventuell nach dem Studium anschließenden Tätigkeit gewinnen. Herzlichen Dank an die Covestro AG und das Team um Frank Bär (Head of Insurance), für die Gastfreundschaft und den inspirierenden Austausch! Besten Dank ebenfalls an Prof. Dr. Benedikt Funke (TH Köln) und Stefan Rosenowski (GVNW). Solche Kooperationen schaffen eine Verbindung von theoretischer Ausbildung und späterer Praxis in der Versicherungswirtschaft auf versicherungsnehmender Seite.
Beitrag von GVNW - Gesamtverband der versicherungsnehmenden Wirtschaft e.V.
Relevantere Beiträge
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So gelingt Wissens- und Erfahrungstransfer zwischen Theorie und Praxis. Den Studierenden drücke ich für den weiteren Verlauf ihres Studiums fest die Daumen.
Studierende der TH Köln im Studiengang Versicherungswissenschaft hatten heute die Gelegenheit, im Rahmen einer Exkursion unser Mitgliedsunternehmen Covestro in Leverkusen zu besuchen. Dieses ist die Fortführung der jährlich durch den GVNW organisierten Exkursionsreihe für die Studierenden am IVW – Institut der TH Köln. Frank Bär und sein Team gaben den Studierenden spannende Einblicke in das Berufsbild des Risiko- und Versicherungsmanagers am Beispiel der Covestro AG. In Workshops konnten sich die Studierenden u.a. zu den Sparten Cyber, Marine und Sach Versicherungen gezielt mit dem Insurance Team der Covestro AG austauschen und einen Eindruck einer eventuell nach dem Studium anschließenden Tätigkeit gewinnen. Herzlichen Dank an die Covestro AG und das Team um Frank Bär (Head of Insurance), für die Gastfreundschaft und den inspirierenden Austausch! Besten Dank ebenfalls an Prof. Dr. Benedikt Funke (TH Köln) und Stefan Rosenowski (GVNW). Solche Kooperationen schaffen eine Verbindung von theoretischer Ausbildung und späterer Praxis in der Versicherungswirtschaft auf versicherungsnehmender Seite.
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VDMA-Branchen-Benchmark Wesentlichkeit veröffentlicht. Nach intensiven Diskussionen und mehrfachen Bewertungen freuen wir uns, einen ersten Branchenbenchmark zur Wesentlichkeit nach CSRD im Maschinen- und Anlagenbau herausgeben zu können. Nach wie vor gibt es noch viele ungeklärte Fragen, die gemeinsam in der Projektgruppe ESRS diskutiert werden. Trotz einiger Abstriche bietet der Benchmark eine hilfreiche Orientierung für die von der CSRD-betroffenen Unternehmen des Maschinen- und Analgenbau. 15 VDMA-Mitgliedsunternehmen unterschiedlicher Größe und unterschiedlicher Fachrichtung waren daran beteiligt und haben sich intensiv in dieses Projekt eingebracht. Ein großes Dankeschön an dieser Stelle! Hier geht’s zur VDMA-Website, auf der der Benchmark heruntergeladen werden kann ➡ https://lnkd.in/et75wV-s #VDMA #CSRD #ESRS #Wesentlichkeit #Benchmark #Branchenbenchmark Judith Herzog-Kuballa
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⚠ Die größten Mythen über Fördermittel für R&D - Teil 2 Auch an einem Brückentag möchten wir die Serie zur Aufklärung der Missverständnisse zur Forschungszulage aufgrund des positiven Feedbacks fortsetzen. Hier vier weitere Punkte zu denen wir häufig in unseren Gesprächen Fragen bekommen 💡 (Teil 2 von 3)
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Als Fachanwältinnen und Fachanwälte sind wir verpflichtet, pro Fachanwaltstitel 15 Pflichtfortbildungsstunden pro Jahr abzuleisten. Dies stellt neben der Qualität unserer Arbeit auch sicher, dass man hinsichtlich der Rechtsprechung und Gesetzgebung auf dem neusten Stand ist. Darüber hinaus kommt es zu tollem kollegialen und fachlichen Austausch 👩🏻⚖️🧑🏼💻👨⚖️🧑🏼💻 Folgende Fachanwaltschaften sind bei #hummelwalterundkollegen vertreten: #Arbeitsrecht #Bau- und Architektenrecht #Familienrecht #Miet- und Wohnungseigentumsrecht #Insolvenz- und Sanierungsrecht #Sozialrecht
Vielen Dank an den Kollegen Dr. Kilian K. Eßwein für den kurzweiligen Vortrag zwecks Erlangung meiner diesjährigen Fortbildungsstunden nach § 15 FAO im Handels und Gesellschaftsrecht. Absolut empfehlenswert für alle, die im Rahmen ihrer Tätigkeit auch nur im entferntesten mit Aktiengesellschaften/GmbHs und deren Organen zutun haben !
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Mal sehen, ob es heute wieder eine spannende Sitzung des GRUR Fachausschusses für Patent- und Gebrauchsmusterrecht wird. Thema: Zum Stand der Diskussionen zum EU-Patentpaket (SEPs, Zwangslizenzen, SPCs).
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Diese Woche ist meine Dissertation „Eigenmächtige Sanierung“ bei C.H. BECK erschienen. Im Kern geht es um die viel diskutierte Frage, inwieweit den Aktionären bzw. Gesellschaftern Mitsprache bei der Initiierung eines Sanierungsverfahrens zukommt. Die Frage ist deshalb zentral, weil der Gesetzgeber mit dem konzeptionell freiwilligen und vorinsolvenzlichen StaRUG-Verfahren die Möglichkeit geschaffen hat, Gesellschafter im Wege eines Kapitalschnitts auszuschließen. Nach der Blaupause beim Automobilzulieferer Leoni ist ein solcher Kapitalschnitt auch bei der Sanierung des Batterieherstellers Varta geplant. Meine Arbeit untersucht, welchen Schutz die Anteilseigner vor und während des Verfahrens genießen. Ein Fokus liegt gleichzeitig auf der Begrenzung einer sanierungsschädlichen Einflussnahme der Altgesellschafter, die ihr Investment bereits wirtschaftlich verloren haben: Jedenfalls dann, wenn das StaRUG die einzige Alternative zur Insolvenz ist, darf die Restrukturierung nicht an einer Gesellschafterobstruktion scheitern. Diese zuletzt vom OLG Stuttgart (Az. 20 U 30/24) judizierte Linie wird in meiner Arbeit dogmatisch näher beleuchtet. Ein großes Dankeschön gilt meinem Doktorvater Prof. Dr. Mathias Habersack für die herausragende Betreuung der Arbeit sowie die Nominierung meiner Arbeit für den Fakultätspreis und den vom Munich Center for Capital Markets Law ausgegebenen Preis für die beste Doktorarbeit. Auch möchte ich mich herzlich bei allen im Rahmen der Dissertation befragten Sanierungsexperten bedanken, die ihre praktischen Erfahrungen zur Thematik mit mir geteilt haben. Hier geht’s zur Buchvorschau und Leseprobe. https://lnkd.in/drjXMieQ
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KI für Steuerverwaltung❓🤔 Manchmal sollte man das Übel an der Wurzel packen: Anstatt unsere völlig undurchschaubare und komplexe Steuergesetzgebung mit immer größerem Aufwand zu verwalten, sollten wir die Gesetze endlich vereinfachen!! Wir brauchen eine Reform der Steuergesetzgebung!
Nicht so bunt, und nicht so laut wie manch andere KI-Innovation kommt unser neues Kooperationsprojekt daher, aber dafür mit konkretem Nutzen für Steuerzahlerinnen und -Zahler: Albert Füracker, Bayerischer Staatsminister der Finanzen und für Heimat sowie Professor Alexander Martin, stellvertretender Gründungspräsident der UTN, haben heute eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit unterzeichnet, um mit Hilfe von künstlicher Intelligenz in der Verwaltung unter anderem die Steuerverwaltung effizienter, kostengünstiger und auch für den Steuerzahler schneller zu machen. Weitere Infos zu der Kooperation: https://lnkd.in/eG32pfRf
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Auf geht es nach Düsseldorf! Freue mich auf interessante Beiträge und Diskussionen. #ZfPC#ProductCompliance #
Heute in fünf Wochen ist es soweit: unsere erste ZfPC-Jahrestagung findet in Düsseldorf statt! 🎉 #ProductComplianceForum #pcf #Nomos Die eintägige Veranstaltung vermittelt kompakt alles Wissenswerte zu den Schlüsselbereichen #Produktion, #Produkthaftung sowie #Stoffrecht. Zum Tagungsprogramm sowie zur Anmeldung kommt man hier: ➡️ https://lnkd.in/er2qXN6Z Unsere Moderator:innen, Referent:innen und Diskussionsteilnehmer:innen: Prof. Dr. Thomas Klindt, Kevin Rodler, Dr. Arun Kapoor, Andreas Tepest, Jürgen Taeger, Benedikt Rohrßen, Jan Eichelberger, Fritz Pieper, Janine Wendt, Susanne Wende, Bettina Roth, Dr. Christine Arndt, Dr. Clemens Mattheis
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Die lokale IHK ist für Unternehmer, die sich mit Ihrer #Unternehmensnachfolge beschäftigen immer eine der ersten Anlaufstellen. Leibfarth M&A Consulting GmbH wird wieder im Rahmen der Veranstaltungsreihe zur Unternehmensnachfolge der IHK Bodensee-Oberschwaben einen Beitrag leisten. Ich darf dort am 13.03.25 zum Thema "#Unternehmensbewertung" vortragen und möchte dabei sowohl #Unternehmern als auch Kaufinteressenten für Ihr Vorhaben wichtige Einblicke geben. Save the date!
Geschäftsführerin/Rechtsanwältin, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht. Gesellschaftsrecht ist mein Ding. Wir finden Lösungen, an die sonst keiner denkt.
Vergangenen Freitag durfte ich bei der IHK Erfurt (Fachforum Unternehmensnachfolge) einen Vortrag zum Thema "Wichtige Aspekte im Nachfolgeprozess unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung" halten. Zugegeben, die veröffentlichte Rechtsprechung im M&A-Bereich ist rar. Streitigkeiten werden meist "unter dem Radar" vor Schiedsgerichten ausgetragen. Dennoch habe ich den Teilnehmern das ein oder andere sehr relevant Urteil und einige interessante Fallgestaltungen mitgebracht, die bei Unternehmensverkäufen mindestens im Stand-by mitgedacht werden müssen: - aus dem Bereich der Beraterhaftung - Gefahren und Fallstricke beim NDA - gefährliche Garantien im Unternehmenskaufvertrag - doppelte Grunderwerbsteuer beim Share Deal - Haftung des Erwerbers für rechtswidrige Beihilfen (Stichwort Corona-Überbrückungshilfe) beim Asset Deal - u.v.m. Es war eine äußerst gelungene Veranstaltung! Der anschließende Austausch war rege und sehr bereichernd. Für alle Unternehmer: Nehmt gern die Veranstaltungsangebote eurer jeweiligen IHK an. Die Events der IHK erweitern nicht nur euer Wissen, sondern auch euer Netzwerk. ... Was es nicht aufs Bild geschafft hat: Die anschließende Weihnachtsfeier von CORTA. Das ist aber wahrscheinlich auch besser so 😀
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NEUE WEGE IN DER UNTERNEHMENSBEWERTUNG: DER BGH-BESCHLUSS ZUR BESTIMMUNG EINER ANGEMESSENEN ABFINDUNG UND SEINE KONSEQUENZEN Der Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) II ZB 12/21 hat hohe Relevanz für die Unternehmensbewertung in Deutschland. Es hat klargestellt, dass oft dem Börsenkurs der Vorzug gegenüber dem berechneten Ertragswert gegeben werden kann. Es stellt sich die Frage, warum Unternehmensbewertungsgutachten, die auf dem IDW S 1 basieren, keine überzeugenden Werte liefern. Der Beitrag möchte einen Anstoß geben für mehr Offenheit in den Bewertungsmethoden, ein kritischeres Durchdenken der den Bewertungsverfahren zugrundeliegen den Annahmen und einer intensiveren Auseinandersetzung mit dem jeweiligen Bewertungsfall. In unserem Artikel, der in der BFuP 4/2024 erschienen ist, gehe ich zusammen mit meinem geschätzten Kollegen, Prof. Dr. Werner Gleißner, der Frage nach, wie sich die Unternehmensbewertung als wissenschaftliches Fach mit hoher Praxisrelevanz verändern muss, um den Anforderungen sich verändernder Rahmenbedingungen gerecht zu werden. Dogmatismus könnte dazu führen, dass sich das Fach selbst ins Abseits stellt. Aber es gibt neue Konzepte, die den Anforderungen der Praxis mit innovativen Methoden gerecht werden.
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