Oberlandesgericht bestätigt : Mitnahme von Richter-Skizzen aus Müll war Diebstahl

Skizzen eines weltberühmten Künstlers im Papiermüll: Ein Mann hatte mitgenommen, was Gerhard Richter hatte wegschmeißen wollen, und wurde als Dieb verurteilt. Das Oberlandesgericht Köln lässt die Höhe der Strafe neu festlegen.
Das Oberlandesgericht Köln hat den Schuldspruch gegen einen Mann wegen Diebstahls von Arbeiten des berühmten Malers Gerhard Richter aus einer Papiermülltonne bestätigt. Das Mitnehmen sei Diebstahl gewesen, auch wenn der Künstler die Papiere aussortiert habe, teilte das OLG an diesem Montag mit und bestätigte die Urteile von Amts- und Landgericht aus den Vorinstanzen. Die konkrete Strafe müsse aber neu festgesetzt werden, befand das OLG.
Der Angeklagte hatte nach einem Besuch auf dem Grundstück des weltberühmten Künstlers in Köln mehrere Arbeiten von Richter im Abfall einer umgefallenen Tonne entdeckt und mitgenommen. Später versuchte er, die Werke vom Künstler signieren zu lassen und über ein Auktionshaus zu verkaufen. Sein Glaube, zur Mitnahme des Papierabfalls berechtigt gewesen zu sein, stehe einer Bestrafung nicht im Wege, befanden die Richter. Vom Landgericht war der Mann zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt worden.
Nun muss dieses Gericht aufs Neue über die Höhe der Strafe entscheiden. Dabei geht es darum, inwieweit der Angeklagte hätte wissen können, dass er die Skizzen aus dem Müll nicht hätte mitnehmen dürfen.