Der Systemwechsel ist tot
Die Bundesländer erwecken den Anschein, dass der Rundfunkbeitrag nicht steigen muss und künftig anders bestimmt wird. Doch die Sache ist durch.
Die Länder wollen ARD und ZDF überzeugen, ihre Verfassungsklage zum Rundfunkbeitrag zurückzunehmen. Die Chancen liegen bei null.
Die Bundesländer erwecken den Anschein, dass der Rundfunkbeitrag nicht steigen muss und künftig anders bestimmt wird. Doch die Sache ist durch.
Die Grünen haben ein Mittel gefunden, um die Macht von Digitalherrschern wie Musk oder Zuckerberg zu begrenzen: eine öffentlich-rechtliche Plattform, bezahlt vom Rundfunkbeitrag. Auf die Gefahr von Autokraten antworten die Grünen mit Verstaatlichung.
Zum Jahreswechsel hören wir von den Senderchefs von ARD und ZDF noch einmal, was ihnen am wichtigsten ist: dass der Rundfunkbeitrag erhöht wird und sie dies einklagen müssen. Das stimmt nur leider nicht.
Die Bundesländer beschließen ein neues Verfahren für den Rundfunkbeitrag, sagen aber: In den nächsten zwei Jahren bleibt die Zwangsabgabe stabil. ARD und ZDF interessiert das nicht. Sie bekräftigen ihr Recht, in Karlsruhe zu klagen.
Der Rundfunkbeitrag soll nach dem Willen der Ministerpräsidenten 2025 und 2026 nicht steigen. Das unterstrichen sie nach ihrem Treffen am Donnerstag. Doch ob das so kommt, hängt vom Bundesverfassungsgericht ab.
Die Ministerpräsidenten beraten zu ARD und ZDF. Deren Klage in Karlsruhe sorgt für Unmut und Stillstand. Sicher ist nur, dass die Anstalten die Erhöhung des Rundfunkbeitrags durchdrücken. Die Länder scheinen paralysiert.
Ein Bürger klagte vor Gericht gegen den Rundfunkbeitrag mit dem Argument, die öffentlich-rechtlichen Sender erfüllten ihren Auftrag nicht. Das lasse sich generell nicht sagen, meint das Verwaltungsgericht Berlin und weist die Klage ab.
Der Meldedatenabgleich hat sich fürs ZDF gelohnt. 2023 nahm der Sender aus dem Rundfunkbeitrag 2,2 Milliarden ein. Insgesamt flossen dem ZDF 2,54 Milliarden Euro zu, der Überschuss betrug 127,4 Millionen Euro. Die Rücklagen sind beachtlich.
Über die Rundfunkreform sind sich die Länder einig. Und sie sind kurz davor, ein neues Verfahren für den Rundfunkbeitrag zu beschließen. Die Verfassungsklage von ARD und ZDF könnte all das zunichte machen. War das der Plan?
Die Rundfunkkommission der Länder hat sich, ungeachtet der Verfassungsklage von ARD und ZDF, auf ein neues Verfahren geeinigt, mit dem der Rundfunkbeitrag festgelegt wird. Es nennt sich „Widerspruchsmodell“. Was heißt das?
Die Landesregierungen sind über die Klage, mit der ARD und ZDF die Erhöhung des Rundfunkbeitrags erzwingen wollen, erwartungsgemäß nicht erfreut. Ein Medienexperte meint, die Verfassungsbeschwerde habe gute Chancen.
Einnahmen von 1,7 Milliarden Euro hat der WDR 2023 erzielt, 1,55 Milliarden Euro wurden ausgegeben. Dafür dass allein 1,3 Milliarden aus dem Rundfunkbeitrag kamen, ist ein Meldedatenabgleich verantwortlich.
Die Verfassungsbeschwerde von ARD und ZDF, mit der sie die Erhöhung des Rundfunkbeitrags erreichen wollen, bezeugt die Maßlosigkeit der Sender. Klug handeln sie nicht.
Es ist unklar, ob der Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro auf 18,94 Euro steigt. Die Länder haben noch nicht entschieden – ARD und ZDF reagieren jetzt.
ARD und ZDF nehmen keine Rücksicht auf Verluste. Sie wollen die Erhöhung des Rundfunkbeitrags jetzt und ziehen vors Bundesverfassungsgericht. Damit schaufeln sie sich ihr eigenes, mit Beitragszahlergeld gefülltes Grab.
Während ARD und ZDF beim Bundesverfassungsgericht für einen höheren Rundfunkbeitrag klagen, hat sich die Rundfunkkommission der Länder schon wieder etwas Neues ausgedacht: eine Variante, bei der die Landtage mit im Spiel bleiben.
Die Länderchefs sind sich über die Reform der Öffentlich-Rechtlichen einig, nicht aber über den Rundfunkbeitrag. Was nun? Fragen an den Hamburger Mediensenator Carsten Brosda (SPD).
Nicht nur die Öffentlich-Rechtlichen können gut vom Rundfunkbeitrag leben. Bayerns Medienaufsicht kann es auch. Der Oberste Rechnungshof sieht dort viel Sparpotential, vor allem bei den „sehr hohen“ Gehältern.
In Folge 320 analysieren wir mit Medienrechtsprofessor Hubertus Gersdorf die von den Ministerpräsidenten beschlossene Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Wir beschäftigen uns außerdem mit Studienplatzklagen von Medizinstudenten.
ARD und ZDF beschweren sich über die Rundfunkreform, die die Länder beschlossen haben. Das zeigt: Die Ministerpräsidenten machen es richtig, auch beim Rundfunkbeitrag.
Bis 2027 soll der Rundfunkbeitrag nicht steigen, erfuhr die F.A.Z. aus Kreisen der Bundesländer. Von da an wird er per Verordnung festgesetzt. Ein Veto ist möglich. Mit dem Plan sind angeblich alle Länderchefs einverstanden.
Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich auf eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geeinigt. Die Entscheidung über den Rundfunkbeitrag schieben sie auf. Mit der beschlossenen Reform ändert sich für die Sender vieles.
Die Ministerpräsidenten entscheiden über den Rundfunkbeitrag. Die Georgier stimmen über die Zukunft ihres Landes ab. Und es wird wieder früher dunkel. Alles Wichtige im F.A.Z.-Newsletter.
Sachsen Ministerpräsident Michael Kretschmer meint, die große Rundfunkreform sei so gut wie sicher. Aber wie ist das mit der umstrittenen Erhöhung des Rundfunkbeitrags? Ein Aspekt fehlt dem neuen Medienstaatsvertrag auf jeden Fall.
Im Streit um die Erhöhung des Rundfunkbeitrags schlägt sich der Ministerpräsident von Baden-Württemberg auf die Seite der Befürworter. Die Kritik am Beitrag, meint er, komme vor allem aus „rechtspopulistischen Kreisen“.
Mit ihrer überbordenden Textproduktion erdrücken die Öffentlich-Rechtlichen die freie Presse im Internet und verringern die Medienvielfalt. Dem muss die Politik einen Riegel vorschieben.
Wie stellen sich die Länder zum Rundfunkbeitrag? Für Thüringens Noch-Regierungschef Ramelow ist klar, wie der Landtag in Erfurt stimmen würde.
Die Rundfunkkommission glaubt, dass die Ministerpräsidenten die ÖRR-Reform beschließen, trotz divergenter Positionen von Reiner Haseloff und Carsten Brosda.
Hamburgs Mediensenator Carsten Brosda stellt die geplante Rundfunkreform infrage. ARD und ZDF dürfen sich freuen, denn der Rundfunkbeitrag fließt immer weiter.
Gerade hat sich die Rundfunkkommission auf die ARD/ZDF-Reform geeinigt, da stellt Hamburgs Mediensenator alles in Frage: Einigen wir uns nicht über den Beitrag, sagt Carsten Brosda, fällt die Sache flach.
Die Bundesländer hatten gehofft, dass ihre geplante Reform von ARD und ZDF sich direkt auf den Rundfunkbeitrag niederschlägt. Die Experten der KEF sagen: Das bringt erst in fünf Jahren etwas.
Die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunk sollte auf fünf Säulen stehen. Eine davon ist der Rundfunkbeitrag. Doch aus dessen Erhöhung und einem neuen Bemessungsmodell wird nichts. Kracht damit alles zusammen?
Reiner Haseloff, Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, fordert seit je eine Reform von ARD und ZDF. Seine Ansage zum Rundfunkbeitrag ist eindeutig.
Die Rundfunkkommission der Länder stellt im Netz ihren Plan zur Reform der Öffentlich-Rechtlichen vor. Jeder kann nun mitreden. Etwa, ob 3sat in Arte aufgehen soll. Nur zum Rundfunkbeitrag gibt es nichts.
Erwartet worden war ein Fehlbetrag, am Endes Jahres 2023 stand für das Deutschlandradio dann aber ein Überschuss von 17,4 Millionen Euro. Zu verdanken hat das der Sender Mehreinnahmen aus dem Rundfunkbeitrag.
Nächste Woche beraten die Ministerpräsidenten über die Rundfunkreform. ARD, ZDF und Deutschlandradio sollen sich von 20 Radiokanälen und vier bis fünf TV-Spartensendern verabschieden. Für den Rundfunkbeitrag gibt es ein neues, kompliziertes Modell.