Prozess in Frankreich :
Diese Maske war erst 150 Euro, dann 4,2 Millionen wert

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Objekt des Anstoßes: Die Millionenmaske aus Gabun

In Frankreich klagt ein Paar gegen einen Antiquitätenhändler. Er hatte 150 Euro für eine Maske bezahlt, die danach bei einer Auktion auf 4,2 Millionen kam.

Die Sache begann mit einer Aufräumaktion: Ein älteres französisches Ehepaar wollte sein Zuhause entrümpeln und suchte Sachen für den Flohmarkt zusammen. Auch eine afrikanische Maske fand sich unter den Dingen, die aus dem Haus sollten. Sie war kein Fall für den Trödel: Die Senioren trugen das aus Holz geschnitzte stilisierte Gesicht mit dem langen angehefteten Bart zum örtlichen Antiquitätenhändler. Der zahlte dem Paar im September 2021, so berichtete „Le Monde“, 150 Euro, was mutmaßlich erst einmal nach einem erfreulichen Sümmchen aussah – bis eben jene Maske ein paar Monate später, im März 2022, bei einem Auktionshaus in Montpellier eingereicht und für den sagenhaften Preis von 4,2 Millionen Euro versteigert wurde.

Denn bei der Maske handelte es sich nicht um irgendeinen Ethno-Dekokitsch jüngeren Datums, sondern um ein Artefakt aus dem 19. Jahrhundert, ein traditionelles Schnitzkunstwerk eines für Rechtsprechung zuständigen Männerbundes der Fang aus Gabun, wie es zu besonderen Feierlichkeiten Verwendung fand. In Museen sollen sich weltweit nur rund ein Dutzend dieser Objekte finden.

Seltsam ist, dass das Paar sich etwas dieser Art eigentlich selbst hat denken können. Denn der Großvater der Frau soll, wie nun in Medienberichten zu lesen ist, als Kolonialgouverneur in Afrika tätig gewesen sein und die Maske mitgebracht haben. Man könnte an dieser Stelle nach der zumindest moralischen Legitimität des Handels mit kolonial erworbenen Kulturgütern aus privater Hand fragen, und vielleicht steckte auch eine Unsicherheit dieser Art hinter der Tatsache, dass die Maske ohne großes Gewese beim Händler vor Ort untergebracht wurde. Aus Gabun gibt es Rückgabeforderungen.

Der Händler wiederum soll die Fang-Maske gar nicht erst in seinem Laden ausgestellt haben, sondern sogleich Erkundungen bei den Experten mehrerer Auktionshäuser eingezogen haben, die über avancierte Datierungsmethoden verfügen. Für das Paar, das sich um Millionen betrogen sieht, ist das ein Indiz dafür, dass er sie bewusst über den wahren Handelswert des Objekts im Dunkeln ließ. Die Senioren klagten und haben nun einen Teilerfolg erreicht, indem das Gericht die Klage zunächst einmal als grundsätzlich begründet einstufte.

Die Taxe des Auktionshauses belief sich auf 300.000 bis 400.000 Euro. Entsprechend hatte der Antiquitätenhändler dem Paar beim Versuch, sich außergerichtlich zu einigen, 300.000 Euro als Entschädigungszahlung angeboten. Nicht genug, sollen vor allem die Kinder der Düpierten geurteilt haben. Alles läuft auf einen Prozess hinaus.

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