„Angemessen Angry“ bei RTL : Ein Vergewaltigungsopfer schlägt zurück
Im Juli 2016 beschloss der Bundestag, den Grundsatz „Nein heißt Nein“ ins Sexualstrafrecht aufzunehmen. In der Neuregelung des Paragraphen 177 Strafgesetzbuch heißt es nun, dass jede sexuelle Handlung gegen den „erkennbaren Willen“ eines Dritten unter Strafe falle. Der „erkennbare Wille“ muss „ausdrücklich verbal oder konkludent, etwa durch Weinen oder Abwehrhandlungen“ ausgedrückt werden. Auch die „Unfähigkeit, einen Willen zu bilden“, durch Hilflosigkeit oder Krankheit, wurde berücksichtigt. Was im Gesetz nun vorbildlich festgeschrieben zu sein scheint, ist in der Rechtspraxis in der Beweiswürdigung kompliziert. Ferdinand von Schirachs Fernsehdrama „Sie sagt. Er sagt“ hat die Schwierigkeiten der juristischen Wahrheitsfindung durchgespielt.