„Manager Magazin“ vor Gericht : Wie kommt man runter von der „Reichstenliste“?
Von Michael Hanfeld
Lesezeit: 3 Min.
Gegen die Liste der „500 reichsten Deutschen“ des „Manager Magazins“ ist ein dort Genannter vor dem Oberlandesgericht Köln vor Gericht vorgegangen. Er dürfe in der Online-Version der Liste unter manager-magazin.de nicht mit Namen und Ortsangabe in Deutschland angeführt werden, wie die Zeitschrift es online vornehme, entschied das Gericht (Az. 15 W 153/24). Daraus zieht das „Manager Magazin“ allerdings nicht den Schluss, er dürfe gar nicht genannt werden, im Gegenteil.
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