FAZ+„Manager Magazin“ vor Gericht :
Wie kommt man runter von der „Reichstenliste“?

Lesezeit: 3 Min.
Markenbildend: Ausgabe des „Manager Magazins“ mit der Liste der „500 reichsten Deutschen“.
Ein Unternehmer will nicht in der Liste der „500 reichsten Deutschen“ des „Manager Magazins“ genannt werden und ist mit seiner Klage vor dem OLG Köln erfolgreich. Die Zeitschrift führt ihn aber weiterhin auf.
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Gegen die Liste der „500 reichsten Deutschen“ des „Manager Magazins“ ist ein dort Genannter vor dem Oberlandesgericht Köln vor Gericht vorgegangen. Er dürfe in der Online-Version der Liste unter manager-magazin.de nicht mit Namen und Ortsangabe in Deutschland angeführt werden, wie die Zeitschrift es online vornehme, entschied das Gericht (Az. 15 W 153/24). Daraus zieht das „Manager Magazin“ allerdings nicht den Schluss, er dürfe gar nicht genannt werden, im Gegenteil.

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