Urteil in Fälschungsfall Beltracchi : Ernst machen
Im Fälschungsfall Beltracchi ist ein Urteil gefällt worden. Der Kunsthistoriker Werner Spies und der Galerist Jacques de La Béraudière wurden in Paris zu 652.883 Euro Schadenersatz verurteilt.
Werner Spies, Kunsthistoriker und langjähriger Mitarbeiter der F.A.Z., und der französische Galerist Jacques de La Béraudière sind in einem zivilrechtlichen Prozess in Nanterre bei Paris zur Zahlung einer Schadensersatzsumme von 652.883 Euro an den Kunstsammler Louis Reijtenbagh verurteilt worden. Dies meldet die Zeitung Le Monde unter Berufung auf einen Sprecher des Gerichts. Der Sammler hatte das vermeintliche Max-Ernst-Gemälde „Tremblement de terre“ über mehrere Unterfirmen bei dem Galeristen erworben, nachdem der international anerkannte Ernst-Experte Werner Spies zuvor in gutem Glauben die Authentizität des Bildes bestätigt hatte. Tatsächlich war das Werk aber eine Fälschung von der Hand des inzwischen zu einer Haftstrafe verurteilten Malers Wolfgang Beltracchi.
Nach deutschem Recht ist Spies' Bewertung des Bildes kein Zertifikat im juristischen Sinne und der Kunsthistoriker für eine in gutem Glauben gemachte Fehleinschätzung nicht haftbar. In Frankreich ist die Rechtslage anders. Das französische Gericht schätzt die Echtheitsprüfung von Experte und Galerist in diesem Fall als mangelhaft und grob fahrlässig ein; dem Kunstkäufer, der sich auf ein unter Aufwendung aller angemessener Prüfungsmöglichkeiten angefertigtes Gutachten verlassen können müsse, stehe deswegen der Schadenersatz zu.