Cannabis am Steuer : „Die Gleichsetzung von THC und Alkohol ist abstrus“

Im Juni hatte der Bundestag neue Regeln zu Cannabis im Straßenverkehr beschlossen, heute treten sie in Kraft. Verkehrsmediziner und TÜV kritisieren die nun geltenden Grenzwerte.
Die neue deutsche Lockerheit beim Cannabis gilt nun auch hinterm Steuer: Die Bundesregierung hat den gesetzlichen Grenzwert für den Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) hochgesetzt. Er liegt bei 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blut. Auch Grenzwertüberschreitungen werden milder behandelt. Fahrer, die bisher mit THC im Blut erwischt wurden, mussten meist eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) bestehen. Im Volksmund: den Idiotentest.
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