Allgemeine Infos zum Bundesrat

In Artikel 50 des Grundgesetzes heißt es: „Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit.“ Der Bundesrat vertritt somit die Interessen der Länder im Bund.

Die Landesregierungen reden mit
Der Bundesrat ist ein wichtiger Teil des Föderalismus in Deutschland. Vertreter der 16 Bundesländer sind über den Bundesrat bei der Gesetzgebung des Gesamtstaates beteiligt. Je größer die Einwohnerzahl der Bundesländer, desto mehr Stimmen haben sie im Bundesrat.

Der Bundesrat kann Gesetzesbeschlüssen des Bundestags zustimmen, sie ablehnen oder Einspruch einlegen. Wichtige Gesetze und Rechtsverordnungen bedürfen der generellen Zustimmung des Bundesrats. Er besitzt außerdem das Recht zur Gesetzesinitiative.

Nicht zuletzt fließen Erfahrungen in den Länderbürokratien durch den Bundesrat in die Gesetzgebung des Bundes ein.

Der Bundesratspräsident – mit dem vierthöchsten Amt in Deutschland
Der Bundesratspräsident wird jeweils für ein Jahr gewählt und ist Vertreter des Bundespräsidenten. Nach der sogenannten Königsteiner Vereinbarung wechselt das Amt im Turnus unter den Ländern.

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20.12.2024 12:19 Uhr

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