Wegen Rechtsfehlern : Prozess um Amokfahrt in Trier muss neu aufgerollt werden

Wegen Rechtsfehlern wurde das Urteil zur Amokfahrt in Trier mit fünf Toten aufgehoben. Der Angeklagte wurde 2022 wegen mehrfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.
Der Bundesgerichtshof hat am Montag bekanntgegeben, dass er das Urteil des Landgerichts zur Amokfahrt von Trier überwiegend aufgehoben hat. Die Karlsruher Richter beanstandeten weite Teile der Entscheidung aus dem August 2022. Lediglich die Feststellungen des Landgerichts Trier zum äußeren Tatgeschehen haben Bestand.
Die Bundesrichter kritisierten, das Landgericht habe die angenommene verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten nicht rechtsfehlerfrei begründet.
Am 1. Dezember 2020 war ein Autofahrer zur Mittagszeit über 850 Meter mit hoher Geschwindigkeit durch die belebte Trierer Fußgängerzone gefahren. Das Auto fuhr gezielt auf Personen zu. Fünf Personen starben infolge eines Zusammenstoßes mit dem Auto an ihren Verletzungen, darunter ein neun Wochen alter Säugling. Weitere 14 Personen wurden zum Teil schwer verletzt.
Das Landgericht Trier hatte den Autofahrer wegen mehrfachen Mordes, versuchten Mordes und weiterer Delikte zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Die Richter des Landgerichts gingen davon aus, der Amokfahrer habe an Wahnvorstellungen infolge einer paranoiden Schizophrenie gelitten.
Über Schuldfähigkeit und Rechtsfolgen muss nun eine andere Strafkammer des Landgerichts Trier neu entscheiden. Der Bundesgerichtshof verlangt, dass dabei auch eine mögliche Wechselwirkung des vorherigen Alkoholkonsums des Angeklagten und seiner Krankheit berücksichtigt wird.