Amoklauf in Heidelberg :
Mutmaßlicher Täter war psychisch schwer krank

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Kerzen und Blumen werden in der Nähe des Tatorts abgelegt.
Die Vermutung, der Verdächtige habe die getötete Kommilitonin gekannt, hat sich nicht bestätigt. Die bei der Tat verwendeten Waffen hatte er zuvor in Österreich gekauft – noch ist unklar, ob der Erwerb legal war.
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Nach ersten Ermittlungen im Heidelberger Amokfall war der 18 Jahre alte Täter Nico G. psychisch schwer krank. Das teilten die Staatsanwaltschaft Heidelberg sowie die Ermittlungsgruppe „Botanik“ der Mannheimer Polizei am Mittwoch mit. Der Täter sei zwar bis 2019 Mitglied in der rechtsextremistischen Partei „Der III. Weg“ gewesen, er sei dort aber schon als Minderjähriger ausgetreten. Eine erste Auswertung von Festplatten und Mobiltelefonen habe bislang keine Erkenntnisse über eine Radikalisierung in den eigenen vier Wänden oder über Kontakte des Täters ins rechtsextremistische Milieu ergeben.

Der Student der Biowissenschaften war am Montagmittag mit zwei Waffen und 150 Schuss Munition in einen Hörsaal der Heidelberger Universität eingedrungen; er hatte das Feuer auf die dort anwesenden 26 Studentinnen und Studenten eröffnet. Er gab mehrere Schüsse ab, tötete eine 23 Jahre alte Studentin per Kopfschuss und verletzte drei weitere Menschen. Sie überlebten und befinden sich auch nicht mehr in ärztlicher Behandlung in der Universitätsklinik.

In einem Messenger-Dienst hatte er vor der Tat geschrieben, er wolle einige „Leute jetzt bestrafen“. Für was, ist weiterhin unklar. Die zunächst geäußerte Vermutung, der Täter habe die getötete Kommilitonin gekannt, hat sich nach den bisherigen Ermittlungen nicht bestätigt. Er hatte sich nach dem Angriff im Hörsaal auf dem Gelände des Botanischen Gartens selbst getötet.  

Die Polizei konnte mittlerweile auch ermitteln, wie der in Berlin aufgewachsene Täter ohne Waffenerlaubnisschein an die Waffen gelangte: Er soll sie in Österreich gekauft haben. Die beiden bei der Tat in Heidelberg verwendeten Waffen erstand er bei einem Waffenhändler. Eine dritte Waffe, die auf dem Neuenheimer Feld in Heidelberg nicht mit sich führte, erwarb er von einer Privatperson. Ob sich der Waffenhändler in Österreich mit dem Verkauf der Waffen strafbar gemacht hat, wird derzeit noch geprüft. Wegen der unterschiedlichen Rechtslage sei das allerdings schwierig, sagte ein Sprecher der Polizei.

Die Staatsanwaltschaft warnte zudem vor den im Internet verbreiteten Falschnachrichten über angebliche Täter und Schilderungen des Tatablaufs. „Viele dieser Nachrichten sind nicht nur als Gerüchte einzustufen, sondern als gezielt lancierte falsche Nachrichten, um zu verunsichern und die Ermittlungen zu erschweren“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Solche „fake news“ prüfe man selbstverständlich auf ihre strafrechtliche Relevanz.

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