Krebsmedikamente gepanscht : Bottroper Apotheker ist wieder auf freiem Fuß

2018 wurde Peter S. zu zwölf Jahren Haft verurteilt: Er hatte fast 15.000 Krebsmedikamente aus Profitgier unterdosiert. Am Montag kam der Bottroper Apotheker vorzeitig auf Bewährung frei.
Ein wegen massenhaft gepanschter Krebsmedikamente zu zwölf Jahren Haft verurteilter Apotheker kommt vorzeitig auf Bewährung frei. Das sagte ein Sprecher des Bielefelder Landgerichts auf dpa-Anfrage nach einer nicht-öffentlichen Anhörung und anschließender Entscheidung der Kammer. Zu Inhalten oder Begründung äußerte sich der Sprecher nicht. Der frühere Apotheker habe inzwischen gut zwei Drittel seiner Strafe verbüßt. Er komme „noch heute“ frei.
Der frühere Chef einer Apotheke in Bottrop war 2018 vom Essener Landgericht wegen Betrugs und Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz in rund 15.000 Fällen zu einer zwölfjährigen Freiheitsstrafe und einem lebenslangen Berufsverbot verurteilt worden. Dem Essener Urteil zufolge hatte Peter S. die lebenswichtige Medizin seiner Patientinnen und Patienten von 2012 bis 2016 aus Habgier unterdosiert. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hatte das Urteil in dem bundesweit aufsehenerregenden Medizinskandal bestätigt.
Peter S. hatte versucht, gegen lebenslanges Berufsverbot vorzugehen
In dem Fall ging es um lebenswichtige Arzneimittel. Der Apotheker habe mit den rechtswidrig erworbenen Millionen seinen luxuriösen Lebensstil finanziert, hatte das Essener Gericht festgestellt. Zahlreiche Patienten und Angehörige waren als Nebenkläger aufgetreten. Der Skandal war von zwei Mitarbeitern aufgedeckt worden.
Der frühere Apotheker habe sich in der JVA Bielefeld-Senne im offenen Vollzug befunden, schilderte der Gerichtssprecher. Er habe das Gefängnis also tagsüber verlassen dürfen, sei außerhalb der JVA einem Arbeitsverhältnis nachgegangen. Die restlichen knapp vier Jahre werden zur Bewährung ausgesetzt.
Peter S. hatte sich in dem Strafverfahren nicht zu den Vorwürfen geäußert. Er klagte aber gegen sein lebenslanges Berufsverbot, das die Bezirksregierung Münster verhängt hatte. Vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen scheiterte der frühere Apotheker 2022 allerdings mit dem Versuch, seine Approbation zurückzuerlangen.