Bundesverfassungsgericht : Urteil gegen Krebsmittel-Fälscher bestätigt

Ein Apotheker hatte über Jahre Krebsmittel unterdosiert. Jetzt ist er beim Bundesverfassungsgericht mit einer Beschwerde gegen eine zwölfjährige Haftstrafe sowie ein lebenslanges Berufsverbot gescheitert.
Der frühere Bottroper Apotheker Peter Stadtmann ist beim Bundesverfassungsgericht mit einer Beschwerde gegen seine zwölfjährige Haftstrafe sowie ein lebenslanges Berufsverbot gescheitert. Wie das Gericht nun ausführlich erläuterte, hatte es vor zwei Wochen beschlossen, seine Verfassungsbeschwerde nicht anzunehmen. Stadtmann hatte über Jahre Krebsmittel unterdosiert – das Landgericht Essen verurteilte ihn 2018 wegen Arzneimittelfälschung und Abrechnungsbetrugs, mindestens 14.564 Zytostatika seien stark unterdosiert gewesen. Gleichzeitig wies es die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 17 Millionen Euro an. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil 2020 bestätigt.