Vom 1. Mai an : Deutsche Behörden treiben nun Bußgelder für Schweizer Knöllchen ein

Wer in der Schweiz zu schnell fährt oder falsch parkt, muss bald mit Post deutscher Behörden rechnen. Sie können künftig die Schweizer Buße eintreiben. Das kann teuer werden.
Wer in der Schweiz ein Knöllchen für zu schnelles Fahren oder Falschparken kassiert, dürfte demnächst in Deutschland zur Kasse gebeten werden. Das macht der neue Polizeivertrag zwischen beiden Ländern möglich, der am 1. Mai in Kraft getreten ist.
Bislang konnten sich deutsche Autofahrer den teils heftigen Bußgeldern in der Schweiz entziehen, solange sie nicht wieder dorthin reisten. Bußgelder aus Ländern außerhalb der EU – wie der Schweiz oder Großbritannien – konnten in Deutschland nicht vollstreckt werden. Ungemach drohte nur bei einer erneuten Einreise: In der Schweiz mussten Verkehrssünder dann mit einem Strafbefehl rechnen.
Deutsche Behörden rechnen in diesem Jahr mit etwa 3000 Anträgen auf Eintreibung von Bußen aus der Schweiz. Der Deal gilt auch andersherum: Schweizer Autofahrer, die in Deutschland einen Strafzettel bekommen, müssen in ihrer Heimat zahlen.
Das Abkommen greift ab einer Buße von 70 Euro beziehungsweise 80 Schweizer Franken (knapp 82 Euro). Die Summe ist in der Schweiz schnell erreicht: Schon eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h kann mehr als 180 Euro kosten.
Der neue Polizeivertrag regelt auch die bessere Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Terroristen, Menschenschmugglern, Geldautomatensprengern, Gewaltextremisten und Waffenhändlern, wie das Schweizer Justiz- und Polizei-Departement mitteilte. Das Bußgeld bleibt nach diesen Angaben bei der Behörde, die es einzieht – der administrative Aufwand wäre zu groß, es in das Land des Verkehrsverstoßes zurückzuüberweisen.