Nach Einsatz gegen Elfjährigen :
Ermittlungen gegen Polizei in Konstanz

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Stuttgart
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Das Vorgehen der Konstanzer Polizei gegen einen elfjährigen Jungen wird nun von Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft untersucht (Symbolfoto)

Nach einem möglicherweise rechtswidrigen Vorgehen der Konstanzer Polizei gegen einen elfjährigen Sinto-Jungen ermittelt die Staatsanwaltschaft. Der Anwalt der Familie des Kindes hat Anzeige erstattet.

Die Kriminalpolizei Rottweil und die Staatsanwaltschaft Konstanz haben Ermittlungen wegen des möglicherweise rechtswidrigen Vorgehens der Konstanzer Polizei gegen einen elfjährigen Sinto-Jungen aufgenommen. Das baden-württembergische Innenministerium versprach, den öffentlich  mehrfach kritisierten Polizeieinsatz am 6. Februar am Berliner Platz in Singen schnellstens aufzuklären. Der Anwalt der Sinti-Familie erstattete unter anderem wegen Freiheitsberaubung und Körperverletzung Anzeige.

In der Nähe der Hochhäuser „Romulus und Remus“ soll an jenem Samstag gegen 16:30 Uhr eine Gruppe von Jugendlichen Unruhe gestiftet haben, Anwohner benachrichtigten daraufhin die Polizei. Diese nennt als Grund für den Einsatz den Verdacht auf Hausfriedensbruch. Nach dem Eintreffen der Polizei soll es zwischen dem später in Handschellen abgeführten Tiziano L. und den Polizisten zu einer Auseinandersetzung gekommen sein.

Anwohner berichteten laut der Zeitung „Südkurier“, dass ein Kind, das ein kleines Taschenmesser bei sich hatte, frech geworden sei und Widerstand geleistet habe. Andere Beobachter sagten, ein Polizist habe den Jungen bedroht, obwohl dieser nur vor dem Wohnhaus seiner Großmutter gespielt habe. Er soll dem Kind sogar gesagt haben: „Der Tod kommt dich holen.“

Eine Stunde auf der Polizeiwache

Der Junge soll dann etwa eine Stunde auf der Polizeiwache festgehalten worden sein. Obwohl seine Mutter sich in der Nähe aufhielt und über ein Handy gut erreichbar gewesen wäre, habe die Polizei ihm die Kontaktaufnahme verweigert. Auf einen Anruf der Mutter habe die Polizei unfreundlich reagiert. Auf den Hinweis des Jungen, er leide unter Asthma und habe gebrochene Rippen, soll eine Beamtin nur „Halt die Schnauze“ gesagt haben. Bis zum 14. Lebensjahr sind Kinder in Deutschland nicht schuldfähig und haben bei polizeilichen Vernehmungen das Recht, ihre Eltern oder andere Erziehungsberechtigte hinzuzuziehen.

Der Verband der Sinti und Roma in Baden-Württemberg verlangte in einer Videokonferenz am Wochenende eine vollständige rechtsstaatliche Aufklärung des Vorfalls. Der ehemalige Kriminalhauptkommissar Günther Weiss, selbst ein Sinto, sagte in der Konferenz: „Sollte sich der Sachverhalt bestätigen, ist das eine Katastrophe.“ Es werde dann „Öl in die Misstrauensflamme“ zwischen Sinti und Roma einerseits sowie der Polizei andererseits gegossen. Die Mehrheit der Polizisten versehe ihren Dienst nämlich menschlich und rechtsstaatlich.

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