Urteil in Stuttgart : Brüder müssen wegen gefälschter Sprachtests für Einwanderer in Haft
Das Landgericht Stuttgart hat zwei aus dem Kosovo stammende Serben wegen bandenmäßig und gewerbsmäßig betriebener Urkundenfälschung zu hohen Haftstrafen verurteilt. Die beiden Brüder hatten in 355 Fällen gefälschte Urkunden über die erfolgreiche Absolvierung von Sprachkursen für Einwanderer für etwa 2000 Euro ausgestellt und durch diesen Betrug zur Deckung ihres Lebensunterhalts 303.940 Euro eingenommen. Es handelte sich größtenteils um Urkunden zur Testierung von B1- und B2-Sprachkursen.
Den 32 Jahre alten Kemajl G. verurteilte die Strafkammer zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten, seinen 37 Jahre alten Bruder zu vier Jahren und sieben Monaten. Kemajl G. ist nach Jugendstrafrecht mehrfach vorbestraft, die Strafen reichen von räuberischer Erpressung bis zu Vergewaltigung. Ein mutmaßlich tatbeteiligter dritter Bruder, der zeitweise ins Ausland geflohen war, ist in Untersuchungshaft.
Gericht, Staatsanwaltschaft und die Strafverteidiger hatten sich vor der Urteilsverkündung geeinigt, um die komplizierte Beweisaufnahme zu vereinfachen. Außerdem waren beide Angeklagten geständig. Nach Auffassung des Gerichts handelten die Täter mit großer Professionalität. „Das ist schon ein Fall, den man nicht jeden Tag sieht“, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung. In großem Umfang seien Dokumente zur Erlangung von Aufenthaltstiteln und in einigen Fällen auch zur Einbürgerung gefälscht worden.
Sie hatten mit einer Sprachschule aus Ellwangen zusammengearbeitet
Die Täter hatten mit einer Sprachschule aus Ellwangen kooperiert und sogar einen eigenen Server eingerichtet. So waren die Fälschungen für Mitarbeiter von Ausländerämtern oder Einbürgerungsbehörden schwer zu erkennen. Wenn sie den QR-Code auf den Dokumenten einscannten, gelangten sie auf eine entsprechende Seite und nahmen an, dass die Urkunden echt seien.
In 220 Fällen konnte nachgewiesen werden, dass die Urkunden tatsächlich bei den Behörden eingereicht wurden. Verkauft hatten die Angeklagten sie in Kneipen, die Nachfrage nach gefälschten Sprachzertifikaten war groß. Anke Stiefel-Bechdolf, die Strafverteidigerin des Hauptangeklagten, sagte der F.A.Z., für die Behörden seien die Ergebnisse des Ermittlungen „extrem peinlich“. Offenbar seien die Ausländerbehörden nicht in der Lage, zur Überprüfung solcher Dokumente „standardisierte Abfragen“ zu machen.
Die Kunden der Brüder kamen vor allem aus Baden-Württemberg und Bayern, aber auch aus Nordrhein-Westfalen. Viele Betrugsfälle bei der Ausstellung von Sprachzertifikaten bleiben unentdeckt. In diesem Fall gab es einen anonymen Hinweis.