FAZ+Schutzlücken bei Gewalt :
Er schoss 48 Mal auf seine Frau – trotz Kontaktverbot

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Im Mai 2021: Polizisten untersuchen den Tatort in Dänischenhagen, an dem Hanna F. und ihr neuer Partner tot aufgefunden worden sind.

Ein Gericht verbietet Hartmut F., sich seiner Frau zu nähern, doch er lauert ihr auf und tötet sie. Dieses Muster zeigt sich immer wieder vor Frauenmorden. Warum werden Opfer von Gewalt nicht besser geschützt?

Hanna F. sucht Schutz, als sie am 16. November 2020 ein Näherungsverbot gegen ihren Ehemann erwirkt. Er akzeptiert nicht, dass sie sich trennen will. Im Streit hat er sie geschlagen, in ihr Gesicht getreten und ihre Nase gebrochen.

Die Richter untersagen Hartmut F., die gemeinsame Wohnung zu betreten und sich dieser mehr als 100 Meter zu nähern. Seine Frau darf er weder anschreiben noch anrufen. Orte, an denen sie sich regelmäßig aufhält, muss er meiden. Hanna F. tauscht das Schloss an ihrer Haustür und installiert eine Kamera, um den Eingang zu überwachen. Dass der Beschluss des Gerichts sie nicht wirklich schützen wird, scheint sie da bereits zu ahnen.

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