Nach Attacke in Offenburg : Eine Beretta ohne Berechtigung

Der Fünfzehnjährige Todesschütze aus Offenburg hätte nie an die Waffe gelangen dürfen. Daher ermittelt die Staatsanwaltschaft nun auch gegen die Eltern.
Der 15 Jahre alte mutmaßliche Todesschütze aus Offenburg hätte die Pistole „Beretta 70“ mit einem Kaliber 22 niemals benutzen dürfen. Das ist ein Ergebnis der bisherigen Ermittlungen der Sonderkommission „Mühlbach“ zur Aufklärung des Mordattentats an der Offenburger Waldbachschule am vergangenen Freitag. Oberstaatsanwalt Martin Seifert sagte am Dienstag, der Tatverdächtige habe „im häuslichen Umfeld“ Zugriff auf die Tatwaffe erlangt. „Beide Eltern verfügen nicht über die Berechtigung zum Besitz einer Waffe.“ Aus diesem Grund ermittelt die Staatsanwaltschaft nach Jugendstrafrecht wegen Totschlags gegen den jugendlichen Schützen und gegen dessen Eltern wegen fahrlässiger Tötung sowie des Verstoßes gegen das Waffengesetz.