Nach tödlichem Schlag auf Kopf :
17-jähriger Fußballspieler zu Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt

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Das Gelände des SV Viktoria Preussen, wo ein 15-Jähriger am Pfingstwochenende im vergangenen Jahr durch einen Schlag auf den Kopf tödlich verletzt wurde.

Der Jugendliche hat nach Überzeugung des Gerichts einen Gegenspieler bei einem internationalen Turnier in Frankfurt an Pfingsten 2023 tödlich verletzt. Seitdem saß er in Untersuchungshaft.

Das Landgericht Frankfurt hat den 17 Jahre alten Jugendlichen, der bei einem internationalen Fußballturnier an Pfingsten 2023 einen Gegenspieler mit einem Schlag gegen den Kopf tödlich verletzt hatte, zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Be­währung verurteilt. Die Jugendkammer, die seit Ende Januar über den Fall verhandelt hatte, hob auch den Haftbefehl auf.

Der damals 16 Jahre alte Jugendliche hatte seit der Tat wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft gesessen, weil seine Eltern in Marokko leben. Er war zum Fußballspielen nach Frankreich gekommen, wo er im „Performance Programm“ des renommierten FC Metz trainierte. Bei dem Turnier in Frankfurt war seine Mannschaft dann auf jene des JFC Berlin getroffen, in welcher der später getötete 15 Jahre alte Jugendliche spielte.

Das Landgericht verurteilte den Angeklagten wegen Körperverletzung und Körperverletzung mit Todesfolge. Die Anklage hatte ihm vorgeworfen, zunächst einen anderen Gegenspieler an­gegriffen und dann dem später Gestor­benen von hinten einen Schlag gegen den Kopf versetzt zu haben. Der Junge brach auf dem Spielfeld zusammen, im Krankenhaus wurde sein Hirntod festgestellt.

Das Landgericht hatte zum Schutz der jugendlichen Beteiligten unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt. Deshalb gab es am Donnerstag auch ­keine Angaben zur Urteilsbegründung. Bekannt gegeben wurde lediglich, dass der Angeklagte im letzten Wort sein ­Bedauern ausgedrückt habe. Außerdem teilte das Gericht mit, die Staatsanwaltschaft habe eine Jugendstrafe von zwei Jahren und drei Monaten sowie die Aufrechterhaltung des Haftbefehls beantragt.

Die Nebenklage habe sich dem ­angeschlossen. Die beiden Verteidiger hätten eine Jugendstrafe von neun ­Monaten beziehungsweise einem Jahr auf Bewährung und die Aufhebung des Haftbefehls beantragt.

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