Tochter des Emirs von Dubai :
Prinzessin Mahra will die Scheidung

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Mahra bint Mohammed bin Rashid Al-Maktoum ist die Tochter des Emirs von Dubai.

Die Tochter des Emirs von Dubai will sich von ihrem Ehemann scheiden lassen. Ihren Trennungswunsch verkündet sie auf Instagram. Einige Nutzer sind bestürzt – doch viele loben ihren Mut.

In den sozialen Medien sorgt die Nachricht aktuell für einigen Wirbel. Prinzessin Mahra bint Mohammed bin Rashid Al-Maktoum will sich von ihrem Ehemann scheiden lassen. Das verkündete die Tochter des Emirs von Dubai und Premierministers der Vereinigten Arabischen Emirate in einem Post auf Instagram. Für viele dürfte das überraschend sein. Erst im Mai des vergangenen ­Jahres hatte ihre Hochzeit mit Scheich Mana Al-Maktoum stattgefunden. Außerdem haben die beiden seit kurzem eine gemeinsame Tochter.

In ihrem Post schrieb sie: „Lieber Ehemann, weil du mit anderen Gefährten beschäftigt bist, erkläre ich hiermit unsere Scheidung. Ich scheide mich von dir, ich scheide mich von dir, ich scheide mich von dir“. Mittlerweile hat ihr Post mehr als 120.000 Likes.

In den Kommentaren zeigen sich einige bestürzt. „Das kann nicht wahr sein. Sie sind so ein tolles Paar“, schreibt ein Nutzer. Größtenteils bekommt sie jedoch Zuspruch. Viele bezeichnen ihren Schritt als mutig. Ihr Post sei befreiend für alle Frauen, die sich ins Abseits gestellt fühlten, liest man in einem weiteren Kommentar.

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Laut Medienberichten löschte Prinzessin Mahra gemeinsame Bilder mit ihrem Ehemann von ihrem Instagram-Profil. Bislang äußerten sich weder ihr Vater noch ihr Ehemann zu dem Post.

Die Tochter des Emirs beendete ihn mit den Worten: „Mach es gut. Deine Ex-Frau“. Genaue Gründe für ihre Entscheidung nannte sie allerdings nicht. Dass sie den Satz „ich scheide mich von dir“ gleich dreimal verwendete, dürfte auf eine Form des islamischen Scheidungsrechts anspielen.

Demnach kann der Ehemann gegenüber seiner Gattin mündlich und einseitig die Scheidung aussprechen. Frauen haben dieses Recht nicht. Tut der Mann dies ein oder zweimal, kann die Scheidung unter gewissen Umständen rückgängig gemacht werden. Wiederholt er sie dreimal am Stück, ist sie endgültig.

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Till Fähnders, Singapur
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