Nach tödlichem S-Bahn-Unglück : Lokführer zu Bewährungsstrafe verurteilt

Ein Lokführer fuhr im Februar 2022 über ein rotes Haltesignal – und prallte mit seiner S-Bahn gegen einen entgegenkommenden Zug. Ein junger Mann starb, Dutzende wurden verletzt. Nun wurde der Lokführer verurteilt.
Ein 24 Jahre alter Mann kam ums Leben, 51 Fahrgäste wurden zum Teil schwer verletzt, als am 14. Februar 2022 zwei S-Bahnen im oberbayerischen Schäftlarn zusammengestoßen waren. Am Donnerstag hat das Amtsgericht München nun einen der Triebfahrzeugführer wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Die Staatsanwaltschaft München I hatte dem 56 Jahre alten Mann zur Last gelegt, sich mehrfach über Vorschriften hinweggesetzt zu haben. Am 14. Februar fuhr er gegen 16.24 Uhr die S-Bahn von Wolfratshausen in Richtung München. Bei der Anfahrt auf den Bahnhof Ebenhausen-Schäftlarn wurde sein Zug demnach wegen zu hoher Geschwindigkeit zwangsweise abgebremst. Über diese Zwangsbremsung hat er sich „pflichtwidrig“ hinweggesetzt und fuhr dann in den Bahnhof ein. Auch bei der Ausfahrt ist er laut Anklage „ebenfalls pflichtwidrig“ an einem Haltesignal vorbeigefahren.
Abermals wurde der Zug zwangsweise bis zum Stillstand abgebremst. Er hätte dann, so die Anklage, einen schriftlichen Befehl des Fahrdienstleiters einholen müssen. Stattdessen fuhr er aus dem Bahnhof hinaus und beschleunigte den Zug auf etwa 67 Kilometer in der Stunde. Auf der eingleisigen Strecke kam ihm dann eine S-Bahn entgegen, die jedoch zwangsweise abgebremst wurde und zum Stehen kam. Der Angeklagte sah die S-Bahn auf seiner Strecke und leitete eine Schnellbremsung ein – es kam jedoch trotzdem zur Kollision.
Angeklagter entschuldigte sich unter Tränen
Der Lokomotivführer habe grob pflichtwidrig gehandelt, sagte die Richterin am Donnerstag nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur. Er habe sich zwar nicht an den Unfall erinnern können. Jedoch habe er eingeräumt, dass es ein fataler Fehler gewesen sei. Seinen Fehler habe er vollumfänglich anerkannt, sein Geständnis sei glaubhaft gewesen. Der Angeklagte hatte in dem Verfahren angegeben, er könne sich an den Unfall nicht erinnern. Er wisse nicht, warum er sich so verhalten habe.
Vor dem Urteilspruch hatte er sich am Donnerstag in seinem letzten Wort unter Tränen abermals für seine Fehler entschuldigt. Nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur hatte der Angeklagte, der eigentlich gelernter Dreher war, erst ein dreiviertel Jahr vor dem Unfall die Prüfung zum Triebfahrzeugführer abgelegt. Er habe sich damit einen Kindheitstraum erfüllt, hatte der Angeklagte angegeben. Schon als kleiner Junge habe er Lokführer werden wollen. Seit Januar trägt er nun Post aus.
Der bei dem Unglück entstandene Schaden betrug rund sieben Millionen Euro. Mehr als ein Jahr nahm das unfallanalytische Gutachten in Anspruch. Noch in der Nacht nach dem Unglück war ein auf Bahnunfälle spezialisierter, laut Staatsanwaltschaft „deutschlandweit gefragter“ Sachverständiger“ mit der Erstellung des Gutachtens beauftragt worden.