Azubi-Mindestlohn :
Die neue Irrlehre

Dietrich Creutzburg
Ein Kommentar von Dietrich Creutzburg
Lesezeit: 1 Min.
Ein Mechatronik-Auszubildender in einem Betrieb in Berlin
Die neue Mindestvergütung führt bestenfalls zu einer Entlastung der Staatskasse auf Kosten ausbildungsbereiter Betriebe. Schlimmstenfalls lockt sie Jugendliche aus Zukunftsberufen weg.
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Ein Ausbildungsvertrag ist kein Arbeitsvertrag, eine Ausbildungsvergütung kein Arbeitslohn. Das vielgepriesene deutsche Berufsbildungswesen dient ja nicht dazu, Betriebe mit billigen Hilfskräften zu versorgen. Sie sollen in die Zukunft junger Menschen investieren, damit aus ihnen erfolgreich Fachkräfte werden – zum beiderseitigen Vorteil.

Natürlich hindert das keinen Betrieb, mit attraktiven Ausbildungsvergütungen um die besten Nachwuchskräfte zu buhlen. Aber warum soll es eine Staatsaufgabe sein, Mindest-Ausbildungsvergütungen festzulegen? Um die Sicherung des Lebensunterhalts kann es nicht gehen und geht es auch nicht, wie die nun beschlossenen Mindestsätze zeigen. Dazu dienen seit jeher die Unterhaltspflicht der Eltern, Kindergeld für Auszubildende und andere staatliche Hilfen.

Die neue Mindestvergütung ist deshalb Schaufensterpolitik, die bestenfalls zu einer Entlastung der Staatskasse auf Kosten ausbildungsbereiter Betriebe führt. Schlimmstenfalls lockt sie Jugendliche aus Zukunftsberufen mit heute schon ordentlichen Vergütungen weg – hin zu Betrieben, die den Mindestbetrag nicht freiwillig zahlen wollen. Oder zu Betrieben deren wirtschaftliche Lage dafür eigentlich zu wacklig ist.

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