Urteil zur Zeiterfassung :
Überleben die flexiblen Arbeitszeitmodelle?

Von
Bernd Pirpamer
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Die Stechuhr beschäftigt auch das Bundesarbeitsgericht.

Nach dem Paukenschlag der Bundesarbeitsrichter zur Arbeitszeiterfassung fängt die Arbeit erst richtig an: Jetzt müssen sinnvolle Lösungen her. Ein Gastbeitrag.

Unternehmen sind laufend mit Fragen zur Arbeitszeit konfrontiert. Wie kann die Arbeitszeit bei mobiler Arbeit gestaltet werden? Stimmt der Betriebsrat der Vertrauensarbeitszeit zu? Wird der Gesetzgeber das Arbeitszeitgesetz aktualisieren? Zur letzten Frage hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) einen kleinen Wirbelsturm ausgelöst, als es bekannt gab: Arbeitgeber in Deutschland sind schon heute verpflichtet, die geleisteten Arbeitszeiten der Mitarbeiter mit einem System zu erfassen. Die Aussage in dieser Deutlichkeit ist neu.

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