Kolumne „Mein Urteil“ :
Darf schwerbehinderten Menschen in der Probezeit gekündigt werden?

Von
Kara Preedy
Lesezeit:
Kündigungsschutz besteht auch für schwerbehinderte Menschen.(Symbolbild)

Die Rechtslage ist eigentlich klar: Kündigungsschutz, auch für schwerbehinderte Menschen, besteht erst nach der Wartezeit von sechs Monaten. Das Arbeitsgericht Köln hat aber in einem Fall anders entschieden. Wieso?

Es gibt Urteile, bei denen man beim Lesen merkt, wie sehr ein Gericht mit seiner Entscheidung gerungen hat und welchen Eindruck die Parteien im Verfahren gemacht haben. So scheint es im Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 20. Dezember 2023 (18 Ca 3954/23) gewesen zu sein. Ein Fall, der einfach zu entscheiden gewesen wäre. Der Kläger hatte aufgrund eines frühkindlichen Hirnschadens eine Schwerbehinderung. Er fand eine Anstellung als Beschäftigter im öffentlichen Dienst in einem Bauhof. Vier Monate lang wurde er in verschiedenen Kolonnen eingesetzt, dann riss er sich beim Fahrradfahren das Kreuzband und war krankgeschrieben.

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