Kolumne „Mein Urteil“ : Kündigungsschutzklage läuft – muss ich mich anderweitig bewerben?
Von Joachim Wichert
Lesezeit: 2 Min.
Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis und erhebt der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage, so kann es dauern, bis darüber rechtskräftig entschieden ist. Verliert der Arbeitgeber, so hat er die aufgelaufene Vergütung nachzuzahlen („Annahmeverzugsvergütung“). Der Arbeitnehmer muss sich aber anrechnen lassen, was er stattdessen anderweitig erwirbt oder – jetzt wird es sperrig – zu erwerben böswillig unterlässt.
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