Krankenhausreform : Patientenversorgung über Landesgrenzen hinweg
Kurz vor der Neuwahl ist die lange geplante Krankenhausreform doch noch im Bundesrat verabschiedet worden. Nun sind die Bundesländer am Zug: Sie müssen aus den allgemeinen Beschlüssen auf Bundesebene konkrete Reformen vor Ort machen.
Das wird vor allem bedeuten, dass die Kliniken noch mehr als bisher ihre Spezialisierungen hervorheben werden. Bestimmte Operationen können dann nur noch in Krankenhäusern angeboten werden, die zahlenmäßig viel Erfahrung mit einem Eingriff und außerdem eine bestimmte Zahl von Fachkräften vorweisen können. Diese Qualitätsanforderungen sollen bundesweit in 65 Leistungsgruppen festgelegt werden. Dann wird es Aufgabe der Planungsbehörden der Länder sein, ihre Krankenhäuser diesen Leistungsgruppen zuzuweisen – und gegebenenfalls so über Schließungen von Stationen oder ganzen Häusern zu entscheiden.
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