FAZ+OLG-Entscheidung :
„Verwirrende Schilder“ gelten nicht als Entschuldigung für Raser

Lesezeit: 2 Min.
Überblick ist Pflicht: Wer die Schilder an der Autobahn verwirrend findet, sollte nicht Auto fahren.
Weil ein Fahrer viel zu schnell auf der Autobahn unterwegs ist, erhält er 900 Euro Geldbuße und ein Fahrverbot. Der Mann will nicht zahlen und beruft sich auf eine „verwirrende Beschilderung“. Das Oberlandesgericht lässt das nicht gelten.
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Ein Mann, der deutlich zu schnell auf der Autobahn unterwegs war, kann sich nicht auf eine angeblich „verwirrende Beschilderung“ berufen. Vielmehr habe der Fahrer vorsätzlich gehandelt, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt und wies damit eine entsprechende Beschwerde zurück.

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