OLG-Entscheidung : „Verwirrende Schilder“ gelten nicht als Entschuldigung für Raser
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Ein Mann, der deutlich zu schnell auf der Autobahn unterwegs war, kann sich nicht auf eine angeblich „verwirrende Beschilderung“ berufen. Vielmehr habe der Fahrer vorsätzlich gehandelt, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt und wies damit eine entsprechende Beschwerde zurück.
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