Bundestagswahl 2025 : Neues Wahlrecht benachteiligt Großstädte
Von Günter Murr
Lesezeit: 4 Min.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist klar: Der nächste Bundestag kann 2025 nach einem neuen Wahlrecht gewählt werden. Damit im Reichstag künftig maximal 630 Abgeordnete sitzen, werden nicht mehr alle direkt in den Wahlkreisen gewählten Abgeordneten ein Mandat bekommen. Diejenigen, die innerhalb eines Landes das relativ betrachtet schlechteste Ergebnis erzielt haben, gehen leer aus, wenn die Liste ihrer Partei nicht genügend Zweitstimmen erhalten hat. Auf diese Weise werden Überhang- und Ausgleichsmandate verhindert, die das Parlament zuletzt auf 736 Mitglieder anwachsen ließen.
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