FAZ+Folgen für die Justiz :
Was Staatsanwälte und Richter zur Cannabis-Amnestie sagen

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25 Gramm darf in Zukunft jeder außerhalb der Wohnung dabei haben, daheim sind es 50 Gramm.

Das neue Gesetz sieht einen rückwirkenden Straferlass für Mengen vor, die von nun an legal besessen werden dürfen. Allein in Hessen müssen die Staatsanwaltschaften 190.000 noch nicht vollstreckte Fälle prüfen.

Der Traum der Strafverfolger ist geplatzt. Bis kurz vor der Sitzung des Bundesrats am 22. März hatten Staatsanwälte gehofft, die Länderkammer würde doch noch den Vermittlungsausschuss anrufen und Änderungen am Cannabisgesetz durchsetzen. Insbesondere in einem Punkt hatten sie sich Unterstützung erhofft: bei der Amnestie-Regelung, dem rückwirkenden Erlass noch nicht vollständig vollstreckter Strafen für Taten, die nach dem neuen Gesetz nicht mehr strafbar sind.

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