FAZ+Folgen für die Bundesliga :
Das bedeutet das Urteil zu den Polizeikosten

Von Katja Gelinsky, Berlin
Lesezeit: 7 Min.
BundesverfassungsgerichtDeutsche Fußball Liga soll Polizeikosten tragen
Das Bundesverfassungsgericht stützt das Bremer Modell der Beteiligung der Klubs an Polizeikosten bei Fußballspielen. Weitere Länder prüfen, ob sie künftig Einsätze in Rechnung stellen. Doch wer zahlt?
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Der Profifußball darf an den Polizeikosten für sogenannte Hochrisikospiele beteiligt werden. Die Deutsche Fußball Liga (DFL) ist am Dienstag vor dem Bundesverfassungsgericht mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen die Gebührenerhebung der Freien Hansestadt Bremen für Mehrkosten bei Hochrisikospielen gescheitert. „Die Gefahrenvorsorge ist keine allgemeine staatliche Tätigkeit, die zwingend ausschließlich aus dem Steueraufkommen zu finanzieren ist“, befand der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts unter Vorsitz von Gerichtspräsident Stephan Harbarth.

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