Der Profifußball darf an den Polizeikosten für sogenannte Hochrisikospiele beteiligt werden. Die Deutsche Fußball Liga (DFL) ist am Dienstag vor dem Bundesverfassungsgericht mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen die Gebührenerhebung der Freien Hansestadt Bremen für Mehrkosten bei Hochrisikospielen gescheitert. „Die Gefahrenvorsorge ist keine allgemeine staatliche Tätigkeit, die zwingend ausschließlich aus dem Steueraufkommen zu finanzieren ist“, befand der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts unter Vorsitz von Gerichtspräsident Stephan Harbarth.
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