Vorwurf der Tierquälerei : Strafverfahren gegen Springreiter Kühner
Kurz vor Beginn der Olympischen Reit-Wettkämpfe hat die Staatsanwaltschaft München II der F.A.Z. bestätigt, dass gegen den für Österreich startenden Springreiter Max Kühner ein Strafverfahren läuft. Zuständig ist das Amtsgericht Starnberg, das mitteilt, dass dem gebürtigen Münchner, Dritter der Weltrangliste, ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz durch sogenanntes „aktives Barren“ im Mai 2023 vorgeworfen wird. Bei dieser Methode wird einem Pferd beim Überwinden eines Hindernisses ein Stab gegen die Beine geschlagen, damit es höher springt. Das ist in Deutschland verboten.
Die Strafbefehle gegen den Reiter und eine als Trainer tätige Person seien am 22. März 2024 erlassen worden. Da derzeit noch Fristen laufen, sei zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Prognose möglich, ob und wann es zur Hauptverhandlung kommen werde. „Es ist davon auszugehen, dass vor Mitte September 2024 keine weiteren neuen Auskünfte in dieser Sache erteilt werden können“, teilte der Pressesprecher des Amtsgerichts mit.
Der Reiter, so schreibt es der Österreichische Pferdesportverband (OEPS), bestreite seine Schuld und habe umgehend die Einstellung des Verfahrens beantragt. Max Kühner selbst hat auf die Bitte der F.A.Z. um Stellungnahme bisher nicht reagiert. Das Verfahren hat laut OEPS keinen Einfluss auf den geplanten Start des Reiters in Paris. Dem Weltreiterverband FEI war der Fall zunächst nicht offiziell bekannt, am Donnerstag äußerte sich aber Verbandspräsident Ingmar de Vos in Paris dazu und sagte, die FEI habe den OEPS um Informationen gebeten. Die Wettkämpfe im Springreiten beginnen am kommenden Donnerstag.
Kühner, der einen Turnier- und Ausbildungsstall in Starnberg betreibt, hat früher Nationenpreise mit der deutschen Equipe bestritten und startet seit 2015 „aus sportlichen Gründen“ für die Alpenrepublik, wie es das Österreichische Olympische Komitee formuliert.
Auf Anfrage der F.A.Z. teilt der OEPS mit, der Verband „kann aufgrund sämtlicher Wahrnehmungen im Zuge der jahrelangen Zusammenarbeit mit Max Kühner [...] bestätigen, dass die Haltung, Ausbildung und Vorstellung seiner Pferde höchster Qualität entspricht.“ Und weiter: „Es besteht aufgrund seiner einwandfreien Einstellung zum Sportpartner Pferd kein wie immer gearteter Anlass davon auszugehen, dass er tierschutzwidrige Methoden im Training anwendet, oder in der Vergangenheit angewendet habe.“ Es gelte die Unschuldsvermutung. Die Verfahrensdauer resultiere aus mehreren Richterwechseln.
Den Vorwurf der Tierquälerei gab es gegen den 50-Jährigen schon mal. Im Jahr 2008 führte der Bayerische Reit- und Fahrverband ein Disziplinarverfahren gegen Kühner, die Disziplinarkommission konnte damals aber kein tierschutzwidriges Verhalten feststellen. Das Verfahren wurde wegen „geringer Schuld“ eingestellt.