Kostüm von Judy Garland : Wem gehört das „Zauberer von Oz“-Kleid?
Die lange erwartete Versteigerung eines Kleides, das Judy Garland in dem amerikanischen Filmklassiker „Der Zauberer von Oz“ trug, ist geplatzt. Ein Bundesbezirksgericht in Manhattan setzte die Auktion im kalifornischen Beverly Hills in der vergangenen Woche vorerst aus, nachdem Zweifel an den Eigentumsverhältnissen aufgekommen waren.
Das blauweiß karierte Kleid mit heller Bluse galt jahrzehntelang als verschollen. Wie die Archivare der Catholic University of America in Washington recherchierten, hatte die Oscar-Preisträgerin Mercedes McCambridge („Der Exorzist“) dem Leiter des Filminstituts der Hochschule, dem Priester Gilbert Hartke, das Kleid Anfang der Siebziger Jahre während eines Gastsemesters geschenkt. Nach dem Tod des Geistlichen 1986 blieb das Kostüm verschwunden. Im vergangenen Jahr tauchte es bei Renovierungsarbeiten an der Catholic University of America schließlich wieder auf – in einem Schuhkarton. Die Privatuniversität beschloss, das Kleid, das Garland 1939 in der Rolle als Dorothy getragen hatte, zu versteigern. Der Erlös sollte dem Filminstitut zugutekommen.
Wem gehört das Kleid?
Als das Auktionshaus Bonhams die für den 24. Mai geplante Versteigerung des Kostüms vor einigen Wochen ankündigte, wurde auch eine Nichte des verstorbenen Priesters aufmerksam. Als Erbin des Geistlichen, ließ Barbara Ann Hartke Hochschule und Auktionshaus wissen, gehöre Garlands Kleid ihr. „Es existiert kein Nachweis, dass der Verstorbene es der Catholic University formell oder informell überlassen hat“, trug die Einundachtzigjährige in ihrer anschließenden Klage vor.
Das Auktionshaus Bonhams schätzt den Wert des Kostüms auf mindestens 800.000 Dollar. Eines der vier erhaltenen Kleider, die Garland bei den Dreharbeiten zu der Verfilmung von L. Frank Baums Kinderroman „The Wonderful Wizard of Oz“ trug, war 2015 für etwa 1,5 Millionen Dollar unter den Hammer gekommen.
Die Catholic University will sich vorerst nicht geschlagen geben. Die Anwälte der Hochschule verwiesen vor Gericht auf die Grundsätze des katholischen Ordens der Dominikaner, dem der verstorbene Priester Hartke angehörte. Er habe geschworen, „als Privatperson nie Geschenke anzunehmen“. Das Gericht prüft nun, ob Hartkes Nichte dennoch einen Anspruch auf das Kleid hat, das auch nach mehr als 80 Jahren weiterhin zu den bekanntesten Kostümen Hollywoods gehört.