F.A.Z.-exklusiv :
Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Gesamtmetall-Chef Wolf

Von Gustav Theile, Stuttgart
Lesezeit: 2 Min.
Stefan Wolf in einer Werkshalle des Autozulieferers Elring-Klinger
Mitten in den Tarifverhandlungen ist gegen den Metallarbeitgeberpräsidenten Stefan Wolf ein Ermittlungsverfahren eröffnet worden. Es geht um die Entlohnung seiner Haushaltshilfe.
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Die Staatsanwaltschaft Tübingen ermittelt gegen Gesamtmetallchef Stefan Wolf. Staatsanwalt Nicolaus Wegele bestätigte der F.A.Z., dass „ein Ermittlungsverfahren wegen Vorenthalten und Veruntreuens von Arbeitsentgelt“ eingeleitet worden sei. Das Verfahren stehe im „Zusammenhang mit einer privaten Haushaltshilfe“.

Stefan Wolf wollte sich auf Anfrage nicht äußern. „Da gibt es keinen Kommentar“, sagte er der F.A.Z. Die Ermittlungen kommen für den einflussreichen Manager zur Unzeit. Er steckt mitten in den Tarifverhandlungen mit der IG Metall über einen neuen Tarifabschluss. Mehrere Verhandlungsrunden blieben ohne Ergebnis. Die Warnstreiks laufen schon. Wolf ist zudem Vorstandsvorsitzender des Autozulieferers Elring-Klinger . Ein Sprecher des Konzerns teilte mit, man nehme „keine Stellung zu privaten Angelegenheiten“ von Wolf.

In Gang kamen die Ermittlungen nach Recherchen des Senders RTL und des Magazins Stern. Demnach soll Wolf seine Haushälterin jahrelang schwarz an Steuer und Sozialkassen vorbei beschäftigt haben. Die Frau habe in Vollzeit, fünf Tage die Woche, für Wolf gearbeitet und geputzt, eingekauft und aufgeräumt. Wolf soll in der Vergangenheit gegenüber Freunden gesagt haben, dass die Frau nicht angestellt werden wolle.

Die Staatsanwaltschaft Tübingen hatte nach der Berichterstattung bekanntgegeben, dass sie die Einleitung eines Ermittlungsverfahren prüft. Offenbar reichten die Anhaltspunkte nun aus. Sollten die Ermittlungen den Verdacht erhärten, halten mehrere Juristen eine Freiheitsstrafe für unwahrscheinlich. Wahrscheinlicher sei eine Geldstrafe. Die Anwälte von Herrn Wolf würden nun vermutlich versuchen, die Angelegenheit durch Zahlung einer Geldauflage aus der Welt zu räumen. Dann würde es auch nicht zu einer öffentlichen Hauptverhandlung kommen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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