FAZ+Urheberrecht und Forschung :
Erbschaft ist Werkherrschaft und Vetomacht

Von Hendrikje Schauer
Lesezeit: 9 Min.
Wie viele Bücher mögen in diesen Kästen wohl noch stecken? Der Nachlass von Hans Blumenberg wird im Deutschen Literaturarchiv Marbach verwahrt.
Unerwünschte Nebenwirkung eines Gesetzes: Rechtsnachfolger verstorbener Autoren nutzen das Urheberrecht als Hebel zur Lenkung und Verhinderung von Forschung. Hier besteht Regelungsbedarf.
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Ein Filmteam beschäftigte über eine Dekade hinweg Literaturwissenschaftler und Juristen mit einer merkwürdigen Aufgabe: Die Experten sollten ein Drehbuch so umschreiben, dass Urheber- und Persönlichkeitsrechte nicht verletzt würden. „Tyrmand 59“ lautete der Arbeitstitel des Films, der jetzt als „Mister T.“ zu sehen ist. Die Tagebücher Leopold Tyrmands aus den Fünfzigerjahren des zwanzigsten Jahrhunderts sollten die Grundlage bilden: Beobachtungen eines Dichters im stalinistischen Polen. Erben und Nachlassverwalter intervenierten juristisch, wie der Deutschlandfunk berichtete. Der Film löste das Problem durch fiktionale Weichzeichnung. Aus Forscherhand ist ein Kunstwerk entstanden.

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