Apropos #Pendlerpauschale: Laut Sondierungspapier von CDU, CSU und SPD soll sie erhöht werden, um „die breite Mittelschicht" zu entlasten. Zuletzt wurde sie 2022 angehoben, um höhere Kraftstoffpreise auszugleichen. Doch eine Erhöhung der Pendlerpauschale entlastet vor allem Personen mit höherem Einkommen, obwohl höhere Kraftstoffpreise vor allem Personen mit geringerem Einkommen belasten. Personen mit geringerem Einkommen pendeln auch weniger über lange Strecken und sie nutzen für den Arbeitsweg seltener einen Pkw (siehe Grafik).
Eine Erhöhung der Pendlerpauschale würde also Steuereinnahmen reduzieren, aber keine gezielte Entlastung für Haushalte mit geringerem Einkommen bringen. Außerdem würde sie dazu anregen, längere Arbeitswege zurückzulegen. Das führt zu mehr Zersiedelung, Verkehr, Lärm, Luftschadstoffen und Treibhausgasemissionen.
Im internationalen Vergleich ist die in Deutschland praktizierte steuerliche Berücksichtigung von Pendelkosten ein #Sonderweg. In vielen anderen Ländern werden Pendelkosten steuerlich nicht berücksichtigt (GB, Irland, Italien, Portugal, Spanien). In Ländern mit (teilweiser) steuerlicher Abzugsfähigkeit sind die Regelungen meist nach ökologischen oder sozialen Kriterien ausgestaltet oder nach der Höhe des Einkommens differenziert (Finnland, Schweden, Schweiz, Österreich).
Wie ließe sich die Besteuerung von Pendelkosten reformieren?
Kurz- und mittelfristig: Die Entfernungspauschale wird durch ein einkommensunabhängiges #Mobilitätsgeld ersetzt. Das Mobilitätsgeld wird bei der Einkommensteuerveranlagung direkt von der Steuerschuld abgezogen, anstatt die Bemessungsgrundlage für die Steuer zu schmälern. Während sich bei der Entfernungspauschale die Steuerersparnis aus der Höhe des Einkommensteuersatzes ableitet und Personen mit höherem Einkommen mehr sparen als Menschen mit niedrigerem Einkommen, ist die Steuerersparnis durch das Mobilitätsgeld unabhängig vom Einkommen. Davon profitieren insbesondere erwerbstätige Pendler:innen mit niedrigem Verdienst, während für Pendler:innen mit hohem Einkommen Anreize zur Reduktion des Arbeitswegs geschaffen werden.
Langfristig: Erwerbsbedingte Mobilität sollte nur für eine Übergangszeit pauschal subventioniert bleiben. Der Übergang zu einem nach ökologischen Kriterien gestalteten Fördersystem beziehungsweise in einen dann weitgehenden Phase-out der Subventionierung von Pendelkosten sollte daher in einer Reform bereits angelegt sein, nicht zuletzt im Sinne der Planungssicherheit.
Mehr zum Thema in unserem #Hintergrundpapier „Die Schwachstellen der Pendlerpauschale“ und, mit Rücksicht auf weitere Einflussfaktoren, in unserer #Studie „Wende im Pendelverkehr“ (Links im Kommentar).