Beitrag von Markus Weißkopf

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Redakteur bei Table.Briefings im Bereich Forschungspolitik, Innovationspolitik

Der Entwurf des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zur Änderung des #Tierschutzgesetzes wurde am vergangenen Freitag vom Kabinett verabschiedet. Dieser betrifft auch die Regelungen zu #Tierversuchen in der Forschung und hatte im Februar dieses Jahres für heftige Kritik aus der Forschungscommunity gesorgt. Grund dafür sind die vorgesehenen Verschärfungen der Strafmaße im Paragraf 17 des Gesetzentwurfs. Zusammen mit den bestehenden Rechtsunsicherheiten vor allem bei der Tötung von sogenannten überschüssigen Tieren sahen sich viele der Forschenden in einer unsicheren Lage. Anscheinend gab es jedoch in der Zwischenzeit Gespräche des BMEL mit den Forschungsorganisationen – unter anderem der Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) – German Research Foundation, Hochschulrektorenkonferenz, Leibniz-Gemeinschaft und Max Planck Society. Mit verschiedenen Zusätzen zum Gesetz und Maßnahmen will man zwar nicht die Strafmaße verringern, aber wohl die Rechtssicherheit für Wissenschaftler, die Tierversuche durchführen, erhöhen.

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