Der jährliche Bericht über den Stand der digitalen Dekade verfolgt die Fortschritte der EU bei der Verwirklichung der im politischen Programm für die digitale Dekade festgelegten Ziele und Vorgaben für 2030.
Eine wettbewerbsfähige, souveräne und widerstandsfähige EU: Digitale Infrastruktur und Unternehmen
Empfehlungen an die Mitgliedstaaten zur Beschleunigung der Fortschritte:
- Ergreifung gezielter Maßnahmen zur Förderung der Gigabit-Nutzung durch die Endnutzer
- Unterstützung der Bereitstellung sicherer und nachhaltiger Edge-Knoten als Teil ihrer Konnektivitäts-, IoT- und KI-Strategien
- Unterstützung von KMU bei der Einführung digitaler Instrumente, insbesondere Cloud, Datenanalyse und KI.
- Erhöhung und Diversifizierung des Privatkapitals für Investitionen in wachstumsstarke Start-ups
Eine digitale Politik für Mensch und Gesellschaft: Digitale Kompetenzen und öffentliche Dienstleistungen
Empfehlungen an die Mitgliedstaaten zur Bewältigung dieser Herausforderungen:
- Investitionen in digitale Bildung und Kompetenzen Vorrang einräumen
- Förderung des frühzeitigen Kontakts junger Menschen, insbesondere Mädchen, mit MINT-Fächern und Förderung des lebenslangen Lernens im IKT-Bereich
- Priorisierung der Entwicklung konkreter Anwendungsfälle zur Unterstützung von Nutzern sowie privaten und öffentlichen Dienstleistern bei der Nutzung der EU-Brieftasche für die digitale Identität
- Ergreifung von Investitions- und Regulierungsmaßnahmen, um sichere und interoperable digitale öffentliche Dienste für alle zugänglich zu machen, auch für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen
Der Weg nach vorn - Nationale strategische Fahrpläne
Zum ersten Mal legten die Mitgliedstaaten der Kommission nationale Fahrpläne vor, in denen sie ihre geplanten Maßnahmen zur Erreichung der Ziele für die digitale Dekade bis 2030 im Einzelnen darlegten.
Die Kommission veröffentlichte länderspezifische und bereichsübergreifende Empfehlungen für jeden EU-Mitgliedstaat, um die festgestellten Mängel zu beheben.
Im Allgemeinen empfiehlt die Kommission allen Mitgliedstaaten, Maßnahmen in folgenden Bereichen zu ergreifen:
Konnektivitätsinfrastruktur: Gewährleistung eines ausreichenden Zugangs neuer Akteure zu Frequenzen für innovative Business-to-Business-Anwendungen (B2B) und Business-to-Consumer-Anwendungen (B2C) und Ermutigung der Betreiber, den Ausbau eigenständiger 5G-Kernnetze zu beschleunigen.
Cybersicherheit: dringend das EU-Instrumentarium für 5G-Cybersicherheit umsetzen, um sichere und widerstandsfähige 5G-Netze zu gewährleisten.
Nachhaltigkeit: Unterstützung der Einführung digitaler Lösungen zur Verringerung des CO2-Fußabdrucks in allen Sektoren (z. B. Energie, Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft). Entwicklung einer Methodik zur Bewertung des CO2-Fußabdrucks und der Ermöglichung digitaler Infrastrukturen
Wolke: Förderung der Einführung neuer fortschrittlicher Cloud-Lösungen bei KMU durch die Festlegung von Strategien und Aktivitäten zur vollständigen Nutzung der IPCEI-CIS, indem die Komplementaritätsaktivitäten des Cloud-IPCEI-Nutzungsbüros genutzt werden.
Fahrpläne: den Herausforderungen im Zusammenhang mit der Verwirklichung der allgemeinen Ziele (d. h. auf den Menschen ausgerichteter digitaler Raum, Wettbewerbsfähigkeit, Resilienz, Souveränität, Inklusivität, Nachhaltigkeit und Ökologisierung, Kohärenz der Maßnahme) und den erforderlichen Maßnahmen, die ergriffen werden sollten, auch im Hinblick auf die Umsetzung der Erklärung zu den digitalen Rechten und Grundsätzen, größere Aufmerksamkeit widmen.
Die Mitgliedstaaten müssen ihre nationalen Fahrpläne vor dem 2. Dezember 2024 überprüfen und anpassen.
Finanzierung
Die Europäische Union leistet einen Beitrag zur Finanzierung des digitalen Wandels durch:
Aufbau- und Resilienzfonds
150 Mrd. EUR
Programm „DIGITAL Europe“
7,9 Mrd. EUR
Fazilität „Connecting Europe“
1,7 Mrd. EUR
Kohäsionsfonds
31 Mrd. EUR
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