FAZ+Völkerrecht im 19. Jahrhundert :
Gab es ein Recht auf Krieg?

Gastbeitrag
Von
Hendrik Simon
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Er habe „alles reiflich erwogen“: Kaiser Franz Joseph I. unterschreibt am 28. Juli in Bad Ischl die Kriegserklärung an Serbien und die Proklamation „An meine Völker“.

Bis heute heißt es, dass vor den völkerrechtlichen Verboten des vorigen Jahrhunderts Staaten der Krieg als politisches Mittel erlaubt war: Über einen modernen Mythos und die Genese des Kriegsverbots im 19. Jahrhundert.

Alt und neu. Dieser Gegensatz steht im Zentrum dessen, was wir unter Erfahrung verstehen. Auch für die Geschichtsschreibung der modernen internationalen Beziehungen und des Völkerrechts erweist sich diese Beobachtung, die Susan Sontag in ihrer Dankesrede für den Friedenspreis des Deutschen Buchhandels vor über zwanzig Jahren äußerte, als wahr. Bis heute wird in der historischen Forschung ebenso wie in der breiteren Öffentlichkeit behauptet, dass es zu Beginn des zwanzigsten Jahrhunderts zu einer radikalen völkerrechtlichen Transformation von einer „alten“ zu einer „neuen“ internationalen Ordnung kam: Mit dem Briand-Kellogg-Pakt von 1928 und, daran anknüpfend, mit der UN-Charta von 1945 sei Krieg als politisches Mittel erstmals in der Geschichte völkerrechtlich verboten worden.

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