Limbachkommission :
Bund und Länder wollen Schiedsgerichte für Restitutionen einsetzen

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Streitfall: 2016 empfahl die Beratende Kommission den Verbleib von Juan Gris’  „Stillleben (Geise und Tintenfass)“ von 1913 in der Kunstsammlung NRW.
Die Beratende Kommission, die Empfehlungen bei Streitfällen um die Restitution von Kulturgütern aus jüdischem Besitz gibt, soll aufgelöst werden. Ihre Mitglieder sehen die Entscheidung kritisch.
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Die „Beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz“, nach ihrer erster Präsidentin auch kurz Limbach-Kommission genannt, steht vor ihrer Auflösung. Bei einer Sitzung im Kanzleramt Ende Mai, über die der Deutschlandfunk berichtete, wurde den neun Mitgliedern des Gremiums das bevorstehende Ende ihrer Tätigkeit mitgeteilt.

Die Beratende Kommission wurde im Jahr 2003 eingerichtet, um den Grundsätzen der Washingtoner Erklärung von 1998, in der „faire und gerechte Lösungen“ in Streitfällen zwischen öffentlichen Einrichtungen und den Nachfahren jüdischer Eigentümer um die Restitution von Kulturgütern gefordert werden. Seit ihrer Gründung hat die Kommission in dreiundzwanzig strittigen Fällen Empfehlungen gegeben, die allerdings nicht rechtskräftig sind. Außerdem kann sie nur als Schlichterin angerufen werden, wenn beide Streitparteien einverstanden sind.

Bayern war gegen die einseitige Anrufbarkeit

Dass die Beratende Kommission nicht einseitig angerufen werden kann, gab immer wieder Anlass zur Kritik an ihrer Arbeit. Außerdem wurde moniert, dass das Gremium zu langsam arbeite und seine Entscheidungen nicht genügend transparent seien. Als Reaktion darauf gab sich die Kommission 2016 eine neue Verfahrensordnung. Die Forderung nach einseitiger Anrufbarkeit wurde sowohl von der früheren Kulturstaatsministerin Monika Grütters als auch von iher Nachfolgern Claudia Roth erhoben. Allerdings gag es dagegen Widerstand aus den Bundesländern, vor allem aus Bayern.

Anstelle der Kommission soll es zukünftig Schiedsgerichte in den einzelnen Bundesländern geben, die nun auch einseitig von den Nachkommen ehemaliger jüdischer Eigentümer angerufen werden können. Die Einsetzung dieser Schiedsgerichte will die Bundesregierung bis zum Oktober durch Verwaltungsabkommen mit den sechzehn Bundesländern regeln.

Ein Konzept für das Verfahren wollen Bund und Länder in den nächsten Wochen erarbeiten. Im Koalitionsvertrag vom Herbst 2021 hatte die Ampelregierung noch eine „Stärkung“ der Beratenden Kommission angekündigt. Ent­sprechend kritisch reagierten deren aktuelle Mitglieder auf die angekündigte Auflösung. Der Philo­soph Gary Smith, der seit 2016 der Kommission angehört, sprach laut Deutschlandfunk von einem „Verrat am grundlegenden Geist der Washingtoner Prinzipien und ihrer Verfeinerung in den letzten 25 Jahren“.

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