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Nach Gerichtsurteil : Braucht das deutsche Pippi-Langstrumpf-Lied einen neuen Text?
Lesezeit: 3 Min.
Im Streit um die Rechte am Liedtext „Hey, Pippi Langstrumpf“ hat das Landgericht Hamburg zugunsten der Erben von Astrid Lindgren entschieden. Die deutsche Textversion verletze das Urheberrecht an der literarischen Figur, heißt es in dem am Mittwoch verkündeten Urteil. Die Erben der schwedischen Kinderbuchautorin müssten an der Verwertung des Liedtextes beteiligt werden. Lindgren (1907-2002) habe es 1969 ausdrücklich abgelehnt, dass sich der Verfasser der deutschen Textversion, Wolfgang Franke, als alleiniger Autor nenne. Frankes Fassung war durch die im selben Jahr herausgekommene deutsch-schwedische Fernsehserie bekannt geworden. Die Melodie des Liedes von Jan Johansson ist von dem Urteil nicht berührt.
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