Der BVDG zu den Fälschern :
Schweigen ist Gold

Rose-Maria Gropp
Ein Kommentar von
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Der „Bundesverband Deutscher Galerien und Kunsthändler“ hat auch auch eine Meinung zum Kölner Kunstfälscherprozess. Sie kommt spät und ist wenig überzeugend.

Es hat lang gedauert. Nun hat der „Bundesverband Deutscher Galerien und Kunsthändler“ (BVDG) in Sachen des Kölner Kunstfälscherprozesses eine „grundsätzliche“ Stellungnahme abgegeben. Er vertritt die, bislang schweigende, Mehrheit des Handels, die den Leuten Kunst vermittelt, meist unterhalb der Sensationsschwelle, mit meist tragbaren Gewinnspannen, nach bestem Gewissen, vor allem gesichertem Wissen. Das war, ist und bleibt ehrenwert. Ohnehin schert niemand ernsthaft den seriösen Kunsthandel über den Kamm fahrlässiger Profitmaximierung. Denn was jetzt mit allem Recht im Gefolge der Fälscherbande um Wolfgang Beltracchi als „System Kunstmarkt“ angegriffen wird, ist die fatale Beschleunigung in einem Höchstpreissegment, das im Licht der Öffentlichkeit steht - als Ausbund von Gier und Werte-Akkumulation, als erhofftes Gegenmittel für den traumatisierten Geldmarkt.

Wo war der BVDG während des Prozesses?

So betrachtet: Der BVDG hätte schweigen können, weil er nicht betroffen ist. Dass der Verband das nicht tut, mag ein Appell sein, leider mit einem schwachen Kernargument: „Kunstfälschungen dringen“, heißt es in der Stellungnahme, „primär in den relativ kleinen Bereich des Hochpreismarkts ein.“ Das stimmt leider nicht; denn wesentlich weniger aufwendig - zugleich, qua Masse, lukrativer - ist es, Druckgraphik von (auch berühmten) Künstlern zu fälschen, von Handzeichnungen (verstorbener) Künstler ganz abgesehen. Natürlich gilt, dass der ins Kreuzfeuer geratene Durchlauferhitzer „Auktionshandel“ über alle Grenzen hinweg ein Problem bedeutet; aber auch dort gibt es verantwortungsbewusstes Handeln. So erklärtermaßen grundsätzlich wie jetzt hätte man den BVDG gern eher vernommen, eingreifend in den Verlauf des Prozesses. Jetzt ist dieser Markt verlaufen - buchstäblich.

Das Ergebnis des Prozesses, so besagt die Stellungnahme, sei „mindestens ebenso skandalös wie sein Gegenstand“, weil „weit über hundert Zeugen nach dem strafmildernden Schuldeingeständnis der Täter nicht gehört“ worden seien. Auch der BVDG hätte längst wissen können, dass es sich dabei um eine legitime außergerichtliche Vereinbarung zwischen Anwälten, Richter und Staatsanwaltschaft handelte. Wo also war der BVDG in den vielen Wochen des Prozesses? Immerhin vertritt der Verband die „kultur- und wirtschaftspolitischen Interessen“ von 350 Mitgliedern in Deutschland. Mit der abschließenden Forderung, dass die „Hervorbringungen“ der Fälscherbande „wenn nicht vernichtet, so zumindest für jedermann sichtbar als Falsifikate kenntlich gemacht“ werden müssten, rennt der Verband offene Türen ein, verfehlt indessen die gesetzlichen Möglichkeiten, bei denen obendrein die Verjährung der Taten eine Rolle spielt. Die gutgemeinte Beteuerung, auf ein Fass ohne Boden einen Deckel zu legen, ist nicht hilfreich, überzeugend schon gar nicht.

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