Fragen zur Rundfunk-Reform : Abspecken bei der Sportberichterstattung
In den Bundesländern blickt man teils kritisch auf den Rundfunkbeitrag. Nun soll die Beitragskommission KEF mit einem Sondergutachten die Voraussetzung dafür schaffen, dass mit dem Reformstaatsvertrag ihre nächste Empfehlung für das Jahr 2026 geringer ausfallen kann als die aktuelle, die einen Zuschlag von 58 Cent vorsieht. Zur Konferenz der Regierungschefinnen und -chefs am 24. und 25. Oktober in Leipzig hofft man, den Entwurf bestätigen zu können. Der Katalog mit 19 Fragen für das Sondergutachten liegt der F.A.Z vor. Die Rundfunkkommission der Länder will bei ihrer nächsten Sitzung im März die KEF beauftragen, mögliche Auswirkungen auf den Finanzbedarf der Rundfunkanstalten, insbesondere realisierbare Einsparungen, zu prüfen und zu beziffern. Dabei soll der Zeitrahmen für die Umsetzung sowie den notwendigen Vorlauf geklärt werden, und inwieweit eine Relevanz bereits in der Beitragsperiode 2025 bis 2028 vorstellbar ist.